Zwischen Wilhelm von Eyll in der Baldeney, Erbmarschall des Klosters Werden und Erbvogt des Stifts Rellinghausen, einerseits und seiner Frau Gertrud Stecke sowie Abt Heinrich Duden, Prior Dietrich Raem von Xanten, Pastor Paul Bruin von Neukirchen, Küster Raban Botzeler, Kellner Bartholomäus [von] Dülken und dem Kapitular Severin von Kamen andererseits sind vor einiger Zeit Streitigkeiten wegen des Buschs Lichtenrath entstanden, die jetzt durch Verhandlungen beigelegt worden sind. Abt und Konvent haben Wilhelm von Eyll und seinen Erben die Behandigungs- und Pachtgerechtigkeit an dem Volquinsgut zu Rellinghausen überlassen, das jährlich als Pacht zwei Malter Roggen, zwei Malter Gerste und vier Malter Hafer entrichtet, weiter den Anteil an dem Busch Scharpenberg vom Fußpfad von der Klusenbecke den Scharpenberg hinauf und davon linker Hand um das Radtlandfeld (Raidtlands-) bis zurück zur Klusenbecke, wie dieser Teil des Scharpenbergs am 9. März 1566 abgegangen worden und Abt und Konvent zugeteilt worden ist. Es verbleibt ihm dazu der untere Teil des Scharpenbergs und des Radtlandfelds, wie er ihm in dem früheren Vertrag zugeteilt worden war, von der Duvendelle aufwärts bis zum Scharpenberg und den übrigen Teil des Busches zur Baldeneyer Oye hin. Davon erhalten Abt und Konvent jährlich 3 1/2 Malter Hafer. Es sollen daran zwei Hände behandigt sein. Wenn eine Hand erledigt ist, soll eine neue mit Zahlung der doppelten Pacht gewonnen werden. Die Eheleute erhalten auch das unterste Teil des Radtlandfelds von der Duvendelle herunter und den übrigen Teil des Scharpenbergs nach der Baldeneyer Oyen zu; sie werden der Abtei dafür ein Viertel guter getrockneter Ruhraale zahlen. Auch daran sollen zwei Hände behandigt sein. Wenn eine Hand erledigt ist, soll innerhalb eines Jahres eine neue mit Zahlung von fünf Gulden gewonnen werden. Den Eheleuten ist noch die Brandesbuschwiese überlassen worden, doch bleibt der bisherige Pächter insgesamt zwölf Jahre in seinem Vertrag. Die Eheleute verzichten auf alle Forderungen an den Busch Lichtenrath. Zeugen waren der fürstliche Rentmeister Johann Ketteler, Alexander Kuchenbecker (Koecken-), Richter, Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts, Peter Wintgens für dem Kirckhove für die Abtei, für die Gegenseite Christoph Wessels, Richter des Kapitels Rellinghausen, Johann Abels, Richter des Wilhelm von Eyll (Eill) als Ervvogt in Rellinghausen, und der Bürger von Essen Godert Tuttman. - Es siegeln Abt, Konvent und Wilhelm von Eyll. - Geschehen und verhandelt ... am dinxtage na Martini ep.