von Benitz (Paynitz, Hans Peinitz) (Schlesien)
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XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67
XX. HA, Adelsarchiv Adelsarchiv
Adelsarchiv >> 26 Unklassifiziert
1532 September 4
Enthält: fol. 16-17v:
Ulrich Schaffgotsch, Ritter auf Kynast und Greiffenstein, Hans [von] Rechenberg, Ritter auf Freystadt , Schlawa und [Dt.] Wartenberg, Melchior von Giersdorf zu Rudelsdorf, Doktor beider Rechte, die Brüder Hans und Matthias (Matz) [von] Braun und alle anderen Verwandten von [Gertrud], der Ehefrau des Hans Peinitz, an Herzog Albrecht:
Die Aussteller haben dem eingetroffenen, mehrere Artikel einer Verbürgung (burgschafft) erwähnenden Schreiben Herzog Albrechts [von 1532 Juli 14, Nr. X1153] auf ihr letztes Fürschreiben für ihren Schwager bzw. Angehörigen (freundt) Hans Peinitz (Benitz) [von 1532 Juni 29, Nr. X0163] entnommen, dass Peinitz in seiner Haft und Bestrickung eine eigenhändige Selbstverpflichtung verfasst hat, auf die sich die Artikel der Verbürgung überwiegend beziehen. Da ihnen die Ursachen für die Haft ihres Schwagers bzw. Verwandten sowie der [Stand der Gerichts-]Verhandlung bisher unbekannt sind, sie auch nicht wissen, ob seine Antwort und Gegenrede genügend (nach notdurfft) angehört wurde und [der Vorwurf seiner] Missetat (mishandlung) ausgeräumt (überwunden) ist, geht es ihnen nahe, dass Hans Peinitz eine derart schwere Verbürgung vorgeschlagen wurde. Bitten daher nochmals, ihr Fürschreiben zu beherzigen und Hans Peinitz trotz seiner widersetzlichen (widerwerttigen) Worte und Taten, trotz des Vergehens und der Verhandlung aus seiner Bestrickung loszugeben und ihm die Auflage, sein Gut [Mensguth] in angemessener Frist zu verkaufen und das Geld anderweitig anzulegen, zu erlassen. Falls der Herzog dem jedoch nicht willfahren will, bitten sie - in der Zuversicht, dass Peinitz sich der Verhandlung nicht verweigert und alle Missetaten, die er gegen den Herzog und seine Untertanen verübt haben soll, nach ausreichender Anhörung (notdurfftigen vorhor) ausräumt, und angesichts dessen, dass der Herzog selbst ermessen könne, dass für Peinitz die vorgeschlagene Verbürgung sehr nachteilig sei und seine angebliche Selbstverpflichtung ihres Erachtens rechtlich gering geachtet werden sollte - den Herzog nochmals darum, ihn unter der Auflage, sich künftig nicht nachlässig zu verhalten, in Gnaden aus der Haft und Bestrickung zu entlassen.
Mitwoch nach Decollationem Joannis.
Ausfertigung in XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67, fol. 16-17v, 1 Bogen, folio, 22x32,5 cm, fol. 17v: Außenadresse, Betreff, Datumsvermerk: den 26. Septembris 1532.
Bestellsignatur: XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67.
Ulrich Schaffgotsch, Ritter auf Kynast und Greiffenstein, Hans [von] Rechenberg, Ritter auf Freystadt , Schlawa und [Dt.] Wartenberg, Melchior von Giersdorf zu Rudelsdorf, Doktor beider Rechte, die Brüder Hans und Matthias (Matz) [von] Braun und alle anderen Verwandten von [Gertrud], der Ehefrau des Hans Peinitz, an Herzog Albrecht:
Die Aussteller haben dem eingetroffenen, mehrere Artikel einer Verbürgung (burgschafft) erwähnenden Schreiben Herzog Albrechts [von 1532 Juli 14, Nr. X1153] auf ihr letztes Fürschreiben für ihren Schwager bzw. Angehörigen (freundt) Hans Peinitz (Benitz) [von 1532 Juni 29, Nr. X0163] entnommen, dass Peinitz in seiner Haft und Bestrickung eine eigenhändige Selbstverpflichtung verfasst hat, auf die sich die Artikel der Verbürgung überwiegend beziehen. Da ihnen die Ursachen für die Haft ihres Schwagers bzw. Verwandten sowie der [Stand der Gerichts-]Verhandlung bisher unbekannt sind, sie auch nicht wissen, ob seine Antwort und Gegenrede genügend (nach notdurfft) angehört wurde und [der Vorwurf seiner] Missetat (mishandlung) ausgeräumt (überwunden) ist, geht es ihnen nahe, dass Hans Peinitz eine derart schwere Verbürgung vorgeschlagen wurde. Bitten daher nochmals, ihr Fürschreiben zu beherzigen und Hans Peinitz trotz seiner widersetzlichen (widerwerttigen) Worte und Taten, trotz des Vergehens und der Verhandlung aus seiner Bestrickung loszugeben und ihm die Auflage, sein Gut [Mensguth] in angemessener Frist zu verkaufen und das Geld anderweitig anzulegen, zu erlassen. Falls der Herzog dem jedoch nicht willfahren will, bitten sie - in der Zuversicht, dass Peinitz sich der Verhandlung nicht verweigert und alle Missetaten, die er gegen den Herzog und seine Untertanen verübt haben soll, nach ausreichender Anhörung (notdurfftigen vorhor) ausräumt, und angesichts dessen, dass der Herzog selbst ermessen könne, dass für Peinitz die vorgeschlagene Verbürgung sehr nachteilig sei und seine angebliche Selbstverpflichtung ihres Erachtens rechtlich gering geachtet werden sollte - den Herzog nochmals darum, ihn unter der Auflage, sich künftig nicht nachlässig zu verhalten, in Gnaden aus der Haft und Bestrickung zu entlassen.
Mitwoch nach Decollationem Joannis.
Ausfertigung in XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67, fol. 16-17v, 1 Bogen, folio, 22x32,5 cm, fol. 17v: Außenadresse, Betreff, Datumsvermerk: den 26. Septembris 1532.
Bestellsignatur: XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67.
Archivale
Das Schreiben wurde zusammen mit Nr. X1122 dem Schreiben von 1532 September 26 [Nr. X1125] beigelegt und gemeinsam an Herzog Albrecht geschickt; daher auch der vom Ausstellungsdatum abweichende Datumsvermerk.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:33 MESZ