von Benitz (Paynitz, Hans Peinitz) (Schlesien)
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XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67
XX. HA, Adelsarchiv Adelsarchiv
Adelsarchiv >> 26 Unklassifiziert
1532 September 4
Enthält: fol. 16-17v:
Ulrich Schaffgotsch, Ritter auf Kynast und Greiffenstein, Hans [von] Rechenberg, Ritter auf Freystadt , Schlawa und [Dt.] Wartenberg, Melchior von Giersdorf zu Rudelsdorf, Doktor beider Rechte, die Brüder Hans und Matthias (Matz) [von] Braun und alle anderen Verwandten von [Gertrud], der Ehefrau des Hans Peinitz, an Herzog Albrecht:
Die Aussteller haben dem eingetroffenen, mehrere Artikel einer Verbürgung (burgschafft) erwähnenden Schreiben Herzog Albrechts [von 1532 Juli 14, Nr. X1153] auf ihr letztes Fürschreiben für ihren Schwager bzw. Angehörigen (freundt) Hans Peinitz (Benitz) [von 1532 Juni 29, Nr. X0163] entnommen, dass Peinitz in seiner Haft und Bestrickung eine eigenhändige Selbstverpflichtung verfasst hat, auf die sich die Artikel der Verbürgung überwiegend beziehen. Da ihnen die Ursachen für die Haft ihres Schwagers bzw. Verwandten sowie der [Stand der Gerichts-]Verhandlung bisher unbekannt sind, sie auch nicht wissen, ob seine Antwort und Gegenrede genügend (nach notdurfft) angehört wurde und [der Vorwurf seiner] Missetat (mishandlung) ausgeräumt (überwunden) ist, geht es ihnen nahe, dass Hans Peinitz eine derart schwere Verbürgung vorgeschlagen wurde. Bitten daher nochmals, ihr Fürschreiben zu beherzigen und Hans Peinitz trotz seiner widersetzlichen (widerwerttigen) Worte und Taten, trotz des Vergehens und der Verhandlung aus seiner Bestrickung loszugeben und ihm die Auflage, sein Gut [Mensguth] in angemessener Frist zu verkaufen und das Geld anderweitig anzulegen, zu erlassen. Falls der Herzog dem jedoch nicht willfahren will, bitten sie - in der Zuversicht, dass Peinitz sich der Verhandlung nicht verweigert und alle Missetaten, die er gegen den Herzog und seine Untertanen verübt haben soll, nach ausreichender Anhörung (notdurfftigen vorhor) ausräumt, und angesichts dessen, dass der Herzog selbst ermessen könne, dass für Peinitz die vorgeschlagene Verbürgung sehr nachteilig sei und seine angebliche Selbstverpflichtung ihres Erachtens rechtlich gering geachtet werden sollte - den Herzog nochmals darum, ihn unter der Auflage, sich künftig nicht nachlässig zu verhalten, in Gnaden aus der Haft und Bestrickung zu entlassen.
Mitwoch nach Decollationem Joannis.
Ausfertigung in XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67, fol. 16-17v, 1 Bogen, folio, 22x32,5 cm, fol. 17v: Außenadresse, Betreff, Datumsvermerk: den 26. Septembris 1532.
Bestellsignatur: XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67.
Ulrich Schaffgotsch, Ritter auf Kynast und Greiffenstein, Hans [von] Rechenberg, Ritter auf Freystadt , Schlawa und [Dt.] Wartenberg, Melchior von Giersdorf zu Rudelsdorf, Doktor beider Rechte, die Brüder Hans und Matthias (Matz) [von] Braun und alle anderen Verwandten von [Gertrud], der Ehefrau des Hans Peinitz, an Herzog Albrecht:
Die Aussteller haben dem eingetroffenen, mehrere Artikel einer Verbürgung (burgschafft) erwähnenden Schreiben Herzog Albrechts [von 1532 Juli 14, Nr. X1153] auf ihr letztes Fürschreiben für ihren Schwager bzw. Angehörigen (freundt) Hans Peinitz (Benitz) [von 1532 Juni 29, Nr. X0163] entnommen, dass Peinitz in seiner Haft und Bestrickung eine eigenhändige Selbstverpflichtung verfasst hat, auf die sich die Artikel der Verbürgung überwiegend beziehen. Da ihnen die Ursachen für die Haft ihres Schwagers bzw. Verwandten sowie der [Stand der Gerichts-]Verhandlung bisher unbekannt sind, sie auch nicht wissen, ob seine Antwort und Gegenrede genügend (nach notdurfft) angehört wurde und [der Vorwurf seiner] Missetat (mishandlung) ausgeräumt (überwunden) ist, geht es ihnen nahe, dass Hans Peinitz eine derart schwere Verbürgung vorgeschlagen wurde. Bitten daher nochmals, ihr Fürschreiben zu beherzigen und Hans Peinitz trotz seiner widersetzlichen (widerwerttigen) Worte und Taten, trotz des Vergehens und der Verhandlung aus seiner Bestrickung loszugeben und ihm die Auflage, sein Gut [Mensguth] in angemessener Frist zu verkaufen und das Geld anderweitig anzulegen, zu erlassen. Falls der Herzog dem jedoch nicht willfahren will, bitten sie - in der Zuversicht, dass Peinitz sich der Verhandlung nicht verweigert und alle Missetaten, die er gegen den Herzog und seine Untertanen verübt haben soll, nach ausreichender Anhörung (notdurfftigen vorhor) ausräumt, und angesichts dessen, dass der Herzog selbst ermessen könne, dass für Peinitz die vorgeschlagene Verbürgung sehr nachteilig sei und seine angebliche Selbstverpflichtung ihres Erachtens rechtlich gering geachtet werden sollte - den Herzog nochmals darum, ihn unter der Auflage, sich künftig nicht nachlässig zu verhalten, in Gnaden aus der Haft und Bestrickung zu entlassen.
Mitwoch nach Decollationem Joannis.
Ausfertigung in XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67, fol. 16-17v, 1 Bogen, folio, 22x32,5 cm, fol. 17v: Außenadresse, Betreff, Datumsvermerk: den 26. Septembris 1532.
Bestellsignatur: XX. HA, Adelsarchiv, Nr. 67.
Archivale
Das Schreiben wurde zusammen mit Nr. X1122 dem Schreiben von 1532 September 26 [Nr. X1125] beigelegt und gemeinsam an Herzog Albrecht geschickt; daher auch der vom Ausstellungsdatum abweichende Datumsvermerk.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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