Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Litzelbach, das durch Tod des Marx Michelberger frei wurde, Joachim Michelberger und dessen Tochter Maria auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 12 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 5 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Die Beliehenen müssen jährlich einen Fuhrdienst an den Bodensee durchführen oder 4 lb d zahlen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Laut Rückvermerk vom 11. Juni 1628 wurde die Verleihung an die Tochter wieder kassiert, weil diese aus ihrer Leibeigenschaft in Altshausen nicht entlassen wurde.