Marquard Mayer aus Ofterdingen, wegen Teilnahme an der Erpressung des Jäcklin Fischer von Sulz zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Herren und Freunde freigel., verspricht eidlich, sich bei Mahnung durch den Landesherrn unverzüglich an dem befohlenen Ort zu stellen und ihn nicht zu verlassen, bis J. Fischer "bürgerlicher Abtrag" geleistet ist, und schwört U., in die er auch den letztgen. einschließt.