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Georg uf dem Houe, Scholaster, und Wessel Auckun, beide Kanoniker von St. Aposteln zu Köln, sowie Anthon Bichter, Bürger der Stadt Köln, bekunden als Testamentsvollstrecker des + Johan Bichter, Kanoniker von St. Aposteln, sie hätten eine Stiftung errichtet, in der dem Offizianten zu Meschede eine Rente von 2 1/2 Talern und zehn Räderalbus und dem Ältesten aus dem Geschlecht der Bichter 3 1/2 Taler und zwölf Räderalbus angewiesen seien, die aber zum Teil an die Armen auszugeben sind. Diese Renten habe Anton Bichter aus dem Bichterhof zu Menzel verschrieben, sich aber die Einlösung vorbehalten. Die Aussteller bekräftigen nun, daß Dechant und Kapitel zu Meschede im Falle der Einlösung das Geld bei sich zu deponieren und die Aufsicht über den Offizianten zu führen haben, daß er seine Verpflichtungen getreulich erfüllt, daß sich ihr Anteil aber nur auf die Aufsicht zum Wohle der Armen beschränkt. Siegelankündigung der drei Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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