Friedrich Schwab, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet, dass Jörg Holder zu Sanzenbach und Konsorten (dessen namentlich benannte Kinder und der Schwiegersohn) dem Jörg Firnhaber (Viernhaber), Bürger zu Schwäbisch Hall, ihren Hof zu Sanzenbach samt ausführlich beschriebenem Zubehör, an dem der genannte Holder eine Erbgerechtigkeit besitzt, um 111 fl rh und 2 Ort verkauft haben und ausbezahlt worden sind. Die Verkäufer sind gehalten, dem Erwerber gegenüber auf ihre bisherigen Rechte an dem Hof zu verzichten und das Geschäft gegen etwaige künftige Anfechtungen zu gewährleisten. Das Verkaufsobjekt ist und bleibt weiterhin der Propstei zu St. Gilgen unterhalb Großcomburgs (= St. Egidien bzw. Kleincomburg), dem Martins-Altar im Siechenspital in Schwäbisch Hall und dem Maria Magdalenen-Altar der dortigen Pfarrkirche St. Michael gültpflichtig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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