Beschwerde des Benedikt Lindtmayr (Lindtner), Inhaber des Lindtmairguts in der Hofmark Stein im Gericht Trostberg, urbar und dienstbar zum Kasten Wasserburg, an die Regierung Burghausen wegen seiner Verhaftung im Streit mit Beatrix Gundrichinger, Witwe des verstorbenen Jobst Gundrichinger, Richter und Pflegsverwalter zu Trostberg, anläßlich von Lindtmairs Unterschlagungsvorwurf gegen Gundrichinger, dieser habe von Lindtmair ausständiges Getreide und einen Wagen erhalten bei Nachlass eines Viertels des Getreides, dieses aber nicht an den Kasten Wasserburg weitergegeben, so dass Lindtmair das Getreide nochmal abliefern sollte.. Differenz zwischen dem Inhaber der Hofmark Stein, Adam von Toerring, und dem Pfleggericht Trostberg, wegen der Jurisdiktion über Lindtmair, insbesondere im Falle der Aufnahme von Bettlern und Verdächtigen durch Lindtmair in dessen Haus und die deswegen von der Regierung nach Stein entsandte Kommission des Christoph von Freising zu Marzoll, Kastner und Burgsess zu Burghausen, und des Sebastian Riedler, Regimentsrats zu Burghausen.