Papst Hadrian bestätigt dem Abt von Corvey Wibald (Guicbald) die Rechte und Würden des corveyischen Stifts, verleiht ihm die Befugnis an Festtagen Sandalen und die Dalmatika zu tragen und nimmt die corveyischen Güter und Besitzungen in seinen Schutz. Unter diesem wird zunächst eine lange Reihe von Zehnten aufgezählt, sodann die friesischen Besitzungen Merthen (Castell Marthena) und Lingnerd (Leenwarden), die Insel Rügen und die Fischerei Hocwar, so wie die Klöster Eresburg, Gröningen und Kemnade, wobei ausdrücklich bemerkt wird, dass die Güter der drei Klöster ohne Genehmigung der einzelnen Konvente nicht als Lehen ausgetan werden dürften. Neben anderen Privilegien Corveys erkennt schließlich der Papst auch noch das an, dass kein Bischof, mit Ausnahme des römischen Papstes, im Kloster irgendwelche Jurisdiktion ausüben oder unaufgefordert dort Messe lesen dürfe.