Michael Bartenbach, Einwohner zu Oberstenfeld, Beilsteiner Amts, verkauft mit Genehmigung von Vogt Johann Karter zu Beilstein an Äbtissin und Konvent des adeligen Stifts zu Oberstenfeld um 24 fl Württemberger Landeswährung, die er von ihnen erhalten hat, einen Zins von 1 fl 4 böhm. aus seinem Haus und seiner Hofraite zu Oberstenfeld zwischen Ulrich Vogels und Lienhard Jelins Häusern, vorne auf die gemeine Straße stoßend, aus dem bereits Äbtissin und Konvent 7 sh und 4 Sommerhühner, desgleichen der Herrschaft Württemberg 2 s und eine Rauchhenne gereicht werden, aber sonst zinsfrei und rechtes Eigen ist. Es wird den Käufern für das genannte Kapital zum Pfand gesetzt und soll von ihm in Stand gehalten werden. Der genannte Zins ist jährlich an Pfingsten, acht Tage zuvor oder danach, ohne jeden Verzug fällig. Bei Säumnis haben die Käufer Zugriff auf das Pfand. Hingegen haben sie ihm das Recht des Wiederkaufs eingeräumt, jährlich an Pfingsten, für das genannte Kapital, doch mit einem Vierteljahr Kündigungsfrist. Schultheiß und Gericht zu Oberstenfeld erklären das Pfand für das genannte Kapital und den Zins für hinreichend.
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