Die Räte des Grafen Ludwig (I.) von Württemberg Graf Friedrich von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen], Konrad von Steinheim [Stadt Neu-Ulm], Johann von Stadion [Oberstadion/Alb-Donau-Kreis], Hermann von Sachsenheim [Ruine Altsachsenheim bei Sachsenheim/Lkr. Ludwigsburg], Wolf von Züllnhart [abgegangene Burg Zillenhart bei Schlat/Lkr. Göppingen], der Hofmeister Johann von Sachsenheim, Johann Sturmfeder der Ältere, Gottfried von Mönsheim ("Meinshain") [Enzkreis], Rudolf von Friedingen [Stadt Singen/Lkr. Konstanz], Berthold von Sachsenheim, Wilhelm Truchsess von Stetten [Gde. Kernen/Rems-Murr-Kreis] und Johann Truchsess von Bichishausen [Gde. Münsingen/Lkr. Reutlingen] schlichten einen Streit zwischen den Herren von Rechberg [Ruine Hohenrechberg bei Rechberg Stadt Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] als Stadtherren zu Leipheim ("Leiphein") [Lkr. Günzburg] auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Leipheim auf der anderen Seite wegen der Bestrafung von Ratsangehörigen. Die Räte des Herzogs bestimmen, dass Angehörige des Rates zu Leipheim für Vergehen mit Mehrheitsbeschluss des Rates aus diesem ausgeschlossen und bestraft werden können. Dies hat in Anwesenheit des Amtmannes des jeweiligen Stadtherren zu erfolgen. Die bei solchen Anlässen vom Rat verhängten Strafen fallen zur Hälfte an den Stadtherren und zur Hälfte an die Stadt Leipheim. Wer mit Mehrheitsbeschluss aus dem Rat ausgestoßen wurde, darf danach keinen Sitz im Rat oder Stadtgericht mehr erhalten.