Vertrag zwischen Erzbischof Adolf von Köln und den Grafen Johann und Sebastian von Sayn-Homburg wegen der Hälfte der Grafschaft Neuenahr welche des letztern Vorfahren Graf Dietrich von Sayn von weiland Erzbischof Dietrich verpfändet, zusammen mit Rheinbach (Schloß, Stadt, Zoll und Amt) und von dem Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg feindlich eingenommen worden, wonach den Grafen eine jährliche Rente von 800 Goldgulden aus dem Rheinzoll zu Andernach gezahlt werden soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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