Auf Bitte der Gertrud, Witwe des Cornelis zu Beickhoff, erschienen mit ihrem Sohn Johan zu Boekenboell, willigen in Gegenwart von M. Caspar Rademacher zu Welteringhausen und Peter Schulte zu Boekenboell die Herren zu Ewig ein, wegen Unmöglichkeit der Pachtzahlung ihren vorgenannten Sohn "einzubestaden". Der Hof wird ihm in Gewinn gegeben, er soll nur mit pachtherrlicher und mütterlicher Erlaubnis seine künftige "Bestettnus" schließen und für seine Mutter aufkommen. Wegen der 180 Rtl. Schulden hat die Witwe mit ihrem Sohn den Herren all ihr Vieh zur Verfügung gestellt; infolge der Kriegsbeschwerden wird die Schuld nachgelassen. Solange die kaiserlichen und hessischen Kontributionen andauern, soll ein Drittel der Kornpacht nachgelassen werden. Geschrieben und unterschrieben von Frater Everhardus Reusche. Dabei Rechnung der Herren zu Ewig mit Aufrechnung der Schuld des Cornelis zu Boekenboll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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