[Bl. 100r - v / Hallein 66f.]. Richter K. gebietet für Konrad Knebel ("Ku(e)becker") zum ersten Mal wegen Schuld die Räumung allen, die die 7 Malter ewige Korngült auf dem kleinen Cleman und alles Eigen und Erbe, das Peter Cleman in Stadt und Burgbann zu Mainz besaß, innehaben, und stellt Termin auf Mittwoch nach Reminiscere 1427 [19.3.] An diesem Tag gebietet er zum 2. Mal und stellt Termin auf Donnerstag darnach [20.3.]. An diesem Tag gebietet er zum 3. Mal und stellt Termin auf Freitag darnach [21.3.]. Zeugen: Johannes Lanstein und Henchin Ilbenstadt, der Fürsprecher. - Zu Gericht saß am 1. Tag Richter H.F., am 2. Tag Schultheiß P., am 3. Tag Richter J.W. - Ein Einspruch ist nicht erfolgt. Mit Eid besagt vor Kämmerer E und Richter J.M. - "Publ. a.d.mill.quadr.".

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