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Die bar von der Generalliquidationskommission empfangenen Einnahmen, welche als Erstattung für die aus diesseitigen Kassen für das Jahr 1813, also für Rechnung der französischen Regierung, vorschußweise geleisteten Zahlungen dienen
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Die bar von der Generalliquidationskommission empfangenen Einnahmen, welche als Erstattung für die aus diesseitigen Kassen für das Jahr 1813, also für Rechnung der französischen Regierung, vorschußweise geleisteten Zahlungen dienen
Sect. 1 Cap. 7 Nr. 19; Generaltilgungskommisson Nr. 104
AA 0635 Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635)
Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635) >> 2. Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein >> 2.2. I. Sektion: Generalia und allgemeine Verwaltung >> 2.2.3. Forderungen an Frankreich