In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Die bar von der Generalliquidationskommission empfangenen Einnahmen, welche als Erstattung für die aus diesseitigen Kassen für das Jahr 1813, also für Rechnung der französischen Regierung, vorschußweise geleisteten Zahlungen dienen
Die bar von der Generalliquidationskommission empfangenen Einnahmen, welche als Erstattung für die aus diesseitigen Kassen für das Jahr 1813, also für Rechnung der französischen Regierung, vorschußweise geleisteten Zahlungen dienen
Sect. 1 Cap. 7 Nr. 19; Generaltilgungskommisson Nr. 104
AA 0635 Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635)
Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635) >> 2. Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein >> 2.2. I. Sektion: Generalia und allgemeine Verwaltung >> 2.2.3. Forderungen an Frankreich