Appellation gegen Arrestanlage auf Güter der Appellantin in der reichsunmittelbaren Herrschaft Wickrath. Die Vorinstanz weigert sich, die Akten herauszugeben, da vom Urteil der Schöffen in Wickrath zunächst an die Mannkammer von Geldern zu appellieren sei. Wickrath gehöre nämlich zum Herzogtum Geldern, das so privilegiert sei, daß von dort keine Appellationen an das RKG zugelassen seien.
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Appellation gegen Arrestanlage auf Güter der Appellantin in der reichsunmittelbaren Herrschaft Wickrath. Die Vorinstanz weigert sich, die Akten herauszugeben, da vom Urteil der Schöffen in Wickrath zunächst an die Mannkammer von Geldern zu appellieren sei. Wickrath gehöre nämlich zum Herzogtum Geldern, das so privilegiert sei, daß von dort keine Appellationen an das RKG zugelassen seien.
AA 0627, 1789 - F 450/1690
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1572-1578 (1572-1578)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anna [Barbara] von Vlodorp (Flodorff), Witwe des Johann Quad zu Wickrath, Frau zu Rekem (Reckheim), Haus Güdderath, (Bekl.) Beklagter: Franz von Holtmühlen, Drost des jül. Amts Brüggen, (Kl.); als Interessenten Vogt und Schöffen des Gerichts Wickrath Prokuratoren (Kl.): Dr. ChristofReifsteck 1572 - Dr. Ludwig Stahell 1572 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Vest 1574 - Dr. Johann Brentzlin 1576 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Vogt und Schöffen des Gericht zu Wickrath (Kr. Grevenbroich) - 2. RKG 1572-1578 (1572-1578) Beschreibung: 2 cm, 38 Bl., lose; Q 1-15. Vgl. ZAGV 8 (1886) S. 138.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:34 MESZ