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Handwerkskammer Aurich (Bestand)
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Bestandsgeschichte: VORWORT
1. Geschichte der Handwerkskammer
Die Forderung des Handwerks nach Selbstverwaltung und Interessenvertretung geht bis in das Revolutionsjahr 1848 zurück. Allerdings ließ sich diese Forderung damals nicht durchsetzen, auch wenn es in verschiedenen deutschen Ländern in den folgenden Jahrzehnten zur Bildung von Handwerksvertretungen kam. Erst am 26. April 1897 wurden mit dem § 103 der Gewerbeordnung die damaligen Reichsländer verpflichtet, Handwerkskammern "zur Vertretung der Interessen des Handwerks" einzurichten. Die meisten der auch heute noch bestehenden niedersächsischen Handwerkskammern wurden in den Jahren 1899 bzw. 1900 ins Leben gerufen.
Im Nordwesten war bereits sehr früh die Schaffung einer gemeinsamen Handwerkskammer für die Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich im Gespräch, so dass am 17. August 1899 ein "Statut der für die Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich errichteten Handwerkskammer zu Osnabrück" erlassen wurden. Obwohl der Sitz der neu geschaffenen Handwerkskammer in Osnabrück lag, verfügten die ostfriesischen Vertreter in der Vollversammlung über eine Mehrheit von zwei Stimmen, da sich die Sitzverteilung an der Anzahl der Innungen und nicht an der Zahl der Betriebe orientierte. Allerdings ergaben sich schon nach wenigen Jahren Spannungen zwischen den 13 Kammermitgliedern des Bezirks Osnabrück und den 15 aus dem Bezirk Aurich, die in einem Streit um die Einrichtung einer Gewerbehalle für Ausstellungszwecke in Osnabrück gipfelten. Bereits 1902 fand eine Protestveranstaltung in Aurich statt, in der die "Los-von-Osnabrück"-Stimmung artikuliert wurde. 1907 fand der Trennungsbeschluss in der Vollversammlung der Trennungsbeschluss eine Mehrheit von 17 : 12 Stimmen, worauf hin mit dem Erlass vom 9. Oktober 1907 die Schaffung einer eigenen Handwerkskammer für den Bezirk Aurich genehmigt wurde.
Am 28. April 1908 fand die erste
Bestandsgeschichte: Vollversammlung der Handwerkskammer Aurich statt. Der Emder Tapeziermeister August Kamberger wurde zum Vorsitzenden der neuen Kammer gewählt. Das Amt des "Syndikus" übernahm der Hooksieler Dr. rer. pol. Heinrich Reiners. In den ersten Jahren nutzte man zwei angemietete Büroräume am Georgswall 3. Von Jahr zu Jahr erweiterte sich jedoch der Aufgabenkreis der Kammer, so dass insbesondere durch die Hinzunahme der Gewerbeförderung größere Räumlichkeiten notwendig wurden. 1912 erwarb die Kammer zunächst das Gebäude Kirchdorfer Straße 21, um dann 1951 auf das Grundstück Kirchstraße 15 umzusiedeln, auf dem hinter dem Verwaltungsgebäude (heute: Sozialgericht) noch ein Neubau für die Gewerbeförderungsstelle mit Zugang vom Schulwall errichtet wurde. Bereits 1967/68 erfolgte schließlich der Neubau in der damaligen Rudolf-Eucken-Allee. Neben dem Verwaltungsgebäude entstanden neue Unterrichtsräume für die Gewerbeförderungsanstalt sowie ein Werkstattgebäude mit angegliederter Hausmeisterwohnung.
Bis zum Inkrafttreten der Handwerksnovelle vom 11. Februar 1929 rekrutierten sich die Mitglieder der Handwerkskammer (Vollversammlung) aus den Vertretern der Innungen und Gewerbevereine. Mit dem Inkrafttreten dieser Novelle wurden die Handwerkskammern von allen in der Handwerksrolle eingetragenen selbständigen (natürlichen und juristischen) Personen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Doch am 29. November 1933 setzte mit dem Grundgesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerkes eine neue Handwerksgesetzgebung ein, die auch viele langjährige Forderungen des ostfriesischen Handwerks erfüllte. So wurden zahlreiche kleine Innungen zusammengelegt und in Zwangsinnungen überführt. Weiterhin wurden in allen Kreisen des Regierungsbezirks (Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund) Kreishandwerkerschaften errichtet. Ein Gesetz vom 26. Januar 1937 regelte
Bestandsgeschichte: zudem, dass der Stadtkreis Wilhelmshaven aus dem Kammerbezirk Aurich ausschied und mit Wirkung vom 1. April zur Handwerkskammer Oldenburg zugeordnet wurde.
Auch innerhalb der Kammer versuchten die Nationalsozialisten ihren Einfluss zu erhöhen. Allerdings gelang es dem Vorstand, den Syndikus Dr. Pieper, der 1929 die Nachfolge von Dr. Reiners angetreten hatte, im Amt zu halten, obwohl ihm die Nationalsozialisten vorwarfen, die Demokratie der Weimarer Republik unterstützt zu haben und nicht national genug eingestellt zu sein.
Einen weiteren wichtigen Einschnitt brachte das Jahr 1942, als die Handwerkskammern gegen den Protest des Handwerks aufgelöst und mit den Industrie- und Handelskammern in den sogenannten Gau-Wirtschaftskammern zusammengefasst wurden. Die Handwerkskammer Aurich wurde in die Wirtschaftskammer Emden der Gauwirtschaftskammer Weser-Ems in Bremen überführt. Als "Abteilung Handwerk" konnte die Kammer die laufenden Geschäfte fortführen, bis sie am 31. Dezember 1945 durch die britische Besatzungsmacht ihre Eigenständigkeit zurück erhielt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) durch den deutschen Bundestag am 26. März 1953 wurde bestimmt, dass die Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Interessen des Handwerks zu vertreten hatten. 1960 beschloss die Vollversammlung unter ihrem neuen Präsidenten Rudolf Nagel, der Kammer einen neuen Namen zu geben: aus der "Handwerkskammer Aurich" wurde die "Handwerkskammer für Ostfriesland".
2. Der Bestand
Nachdem die Handwerkskammer zu Aurich bereits 1927 die fünf Jahre zuvor erschienene Dissertation von Bernhard Johann von Sterendorp: "Das Handwerk im Wirtschaftsleben Ostfrieslands von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Jahre 1866" (Signatur: Dep. 43, Nr. 1) beim Staatsarchiv Aurich in einem Depositum hinterlegte, kam es in den folgenden
Bestandsgeschichte: siebzig Jahre zu keinen weiteren nennenswerten Kontakten zwischen der Handwerkskammer und dem Staatsarchiv. Einzelne Versuche ab 1997, die Handwerkskammer zur Abgabe weiterer Akten zu bewegen, blieben erfolglos. Erst im August 2008, als die Handwerkskammer ihr 100jähriges Jubiläum beging, kam es zum Abschluss eines regulären Depositalvertrages zwischen der Handwerkskammer für Ostfriesland und dem Staatsarchiv Aurich. Die Altakten der Handwerkskammer wurden vom Staatsarchiv Aurich gesichtet, worauf noch im November bzw. Dezember 2008 die Übernahme von zwei Aktenablieferungen (acc. 2008/55 und acc. 2008/64). erfolgte. Die Verzeichnung der Akten konnte bereits im Januar 2009 abgeschlossen werden.
Der Bestand umfasst neben Unterlagen zur Organisation der Handwerkskammer (insbesondere Akten für die Gebäudeneubauten) und den Meisterprüfungen vor allem die Schriftwechsel mit den Innungen und Kreishandwerkerschaften ab 1934, und stellen somit eine bedeutsame Quellengrundlage für das Handwerk in Ostfriesland im 20. Jahrhundert dar.
3. Literatur
Fritz Daniel, 75 Jahre Handwerkskammer in Aurich: kurze Geschichte der Handwerkskammer für Ostfriesland, in: Ostfriesland 1983, Heft 1, S. 2-4.
Festschrift zum 50jährigen Jubiläum der Handwerkskammer Aurich, Aurich 1958.
W. Herhaus, Die niedersächsischen Handwerkskammer. Entwicklung und heutige Aufgaben, in: Neues Archiv für Niedersachsen 9 (1957/58), S. 251-256.
Gertrud Scharf, Die Tätigkeit und Entwicklung der Handwerkskammern, Stuttgart 1910.
40 Jahre Handwerkskammer Aurich. Jubiläumsfestschrift und Tätigkeitsbericht für die Jahre 1933-1948, Aurich 1948.
Heinz-Dieter Wilts, Das Sprachrohr des Handwerks: Die Handwerkskammer für Ostfriesland in Aurich, in: Ostfriesland Journal 16 (1986), Heft 10, S. 14-17.
Wir sind Handwerker. 100 Jahre Handwerkskammer für Ostfriesland, Aurich 2008.
Aurich, im Januar
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.