Vor dem Offizial, ordentlichem Richter des Hofs zu Münster, bekunden Hermann Menneman nach dem Tode seines ältesten Bruders, der angeblich im böhmischen Krieg zu Tode gekommen ist, und seine Schwäger und Schwestern Bernhard von Beesten und Frau Gertrud Menneman und Ursula, daß sie von ihrem verstorbenen Vater Hermann Menneman das Lehngut Welpendorf im Ksp. Rinkerode, Bauerschaft Eickesbecke, geerbt haben, das mit Erlaubnis des Bischofs von Osnabrück als Lehnsherrn mit 1000 Rtl. und rückständigen Zinsen belastet ist. Obgleich sich der Vater mit seinem ältesten Bruder Johann Menneman dahin verglichen hatte, daß dieser auf das Gut verzichtete, so habe sich dennoch des ältesten Bruders Sohn, Konrad Mennemann, mit Ansprüchen von mehreren 1000 Rtl. gemeldet und ein ihm günstiges Urteil am Hofgericht erhalten. Darauf habe Hermann Kerckerinck zur Borg die Befriediegung dieser Ansprüche auf sich genommen und das Gut mit Rat ihres Vormunds Matthias Osnabrugge gekauft. Sie übertragen ihm und seiner Frau Richtmuet nunmehr das Gut Welpendorf. Der Offizial siegelt. Zeugen: Friederich Nierman u. Johan Schotteler, Diener der Siegelkammer. Unterschrift des Notars Joannes Coverde.