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Revers des Amtmanns Hans Bademer zu Kuppenheim, wonach er für die Erlaubnis, einen Platz oder alten Graben außerhalb der Stadt Kuppenheim und dem rechten Stadtgraben gelegen, zu seinem Garten einräumen zu dürfen, an den Markgrafen jährlich 4 d. Bodenzins zu zahlen und den Weg um den rechten Stadtgraben herum nicht zu beeinträchtigen verspricht

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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