König Albrecht I. bekundet: Als er im Jahr 1299 am Tag nach dem Fest
des Evangelisten Lukas [Oktober 19] zu Bingen (Pingwie) zu Gericht saß,
wurde er von der Fürstäbtissin Beatrix von Essen zu entscheiden ersucht,
dass jeder von einer Kirche Belehnte, ob Mann oder Frau, der keine Erben in
absteigender Linie (descendentes) oder collaterales 2. und 3. Grades hat und
bei Verstand ist, diese Güter entweder als Schenkung unter Lebenden oder
testam-entarisch der Kirche schenken kann, von der er sie zu Lehen hat. Die
beisitzenden (assistentes) Grafen, Baron-en, Edlen (nobiles) und Getreuen
fanden es für Recht, dass solche Güter der betreffenden Kirche und keiner
anderen geschenkt werden dürfen. - Siegelankündigung. Datum Pingwie a.d. et
die predictis, indictione 13., regni vero nostri anno secunda.