König Albrecht I. bekundet: Als er im Jahr 1299 am Tag nach dem Fest des Evangelisten Lukas [Oktober 19] zu Bingen (Pingwie) zu Gericht saß, wurde er von der Fürstäbtissin Beatrix von Essen zu entscheiden ersucht, dass jeder von einer Kirche Belehnte, ob Mann oder Frau, der keine Erben in absteigender Linie (descendentes) oder collaterales 2. und 3. Grades hat und bei Verstand ist, diese Güter entweder als Schenkung unter Lebenden oder testam-entarisch der Kirche schenken kann, von der er sie zu Lehen hat. Die beisitzenden (assistentes) Grafen, Baron-en, Edlen (nobiles) und Getreuen fanden es für Recht, dass solche Güter der betreffenden Kirche und keiner anderen geschenkt werden dürfen. - Siegelankündigung. Datum Pingwie a.d. et die predictis, indictione 13., regni vero nostri anno secunda.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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