Landgraf Philipp von Hessen-Rheinfels gewährt dem Kloster Schönau freie Durchfuhr für seine selbstgezogenen Weine von den Gütern zu Wellmich, Kestert, Ehrenthal und Filsen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner