Der Ulmer Bürger Otto Krafft bekennt: Konrad Bitterlin und Elisabeth Staiger haben dem Spengler Ludwig Waltz ihr Haus mit der zugehörigen Hofstatt in Ulm in dem Hof des Benediktinerklosters Reichenau ("Richenowe") [Lkr. Konstanz] [abgegangen, Bereich Grüner Hof 3/5, Neue Straße 102] verkauft, sich dabei aber ein Rückkaufrecht vorbehalten. Dieses Haus und die Hofstatt hat dann er von Ludwig Waltz und seiner Ehefrau Barbara erworben. Nachdem dann die Rechte des Klosters Reichenau an diesem Haus und seiner Hofstatt an das Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] gefallen waren, haben ihn die Spitalpfleger verklagt, weil er das Haus hat baufällig werden lassen und notwendige Reparaturen nicht vorgenommen hat, obwohl er dies bei dem Kauf vertraglich zugesichert hatte. Nach längeren Streitigkeiten haben dann Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm einen Vergleich zwischen ihm und dem Spital vermittelt. Danach hat er für die versäumten Arbeiten an dem Haus keinerlei Schadenersatz zu leisten. Dafür soll er dem Spital den Rückkauf von Haus und Hofstatt um 340 rheinische Gulden gestatten und ihm alle alten Urkunden, die sich über das Haus und seine Hofstatt in seinem Besitz befinden, übergeben. Diesem Vergleich hat er zugestimmt, vom Spital die vereinbarte Summe erhalten, diesem die erwähnten Urkunden ausgehändigt und auf alle ihm zustehenden Rechte an Haus und Hofstatt zugunsten des Spitals und seiner Pfleger verzichtet.