Vor dem Richter zu Werden Alexander Duden und den Schöffen Gerhard zu Borcken, Johann zum Putt, Johann Hettermann gen. Munte, Herbert Viehof, Wilhelm Schlechtendahl, Dietrich Grundscheid und Heinrich Schreiber (Schri-) ist am 5. November [!] 1597 erschienen Meister Konrad Heidenius als Anwalt von Bertold Brauning (Brauing) und brachte als ihm von dem Gerichtsboten gegebenes Pfand das Gut Krumpen samt Zubehör wegen eines Hauptgelds von 100 Gulden und rückständiger Zinsen von fünf Jahren in Höhe von 25 Gulden. Er hat um schriftliche Zitation der Brüder von Schuren zu Schuren gebeten, was ihm auch bewilligt wurde [19. November, 14. Januar 1598 !]. Da niemand von ihnen zu dem angesetzten Termin erschienen ist, hat er nun gebeten, sie als säumig zu erkennen. Der Richter hat den Auftrag erhalten, das Pfand zu verkaufen und, wenn bis zum nächsten Gerichtstermin nichts weiter geschehen ist, darüber Bann und Frieden zu tun. Das ist am 18. Februar 1597 [!] über Hauptsumme, Zinsen und gerichtliche Unkosten geschehen, die sich auf 22 Gulden kurrent und 23 Albus stellen. - Es siegeln Richter und Schöffen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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