Mert der Stuchs, Fridreich von Leybenitz (1) und Hans von Pu<o>ann (2), Pfleger in Rayn (3) und Liehtenwald (4), Ott von Ernuels (5) und Hartneid von Kuchel (6) bekunden die Beilegung des Streites [hinderganch] zwischen Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg und der Kirche Salzburg einerseits und Hainreich dem Sicherstainer (7) und seinen Söhnen Hainrich und Ott andererseits um alle Ansprüche und Forderungen, die beide Seiten gegeneinander wegen Weiker Öchsleins Brüdern und wegen der Bürger zu Rann und Lichtenwald erhoben hatten, und um die Schäden, die den Sichersteinern zugefügt wurden, was sie durch die Vorlage zweier Briefe beweisen konnten. Als Entschädigung soll der Erzbischof ihnen 60 Pfund Wiener Pfennige leisten. Bleibt er das Geld schuldig, muss er innerhalb von acht Tagen nach Mittfasten mit zwei Knechten und vier Pferden Einlager in einem Gasthaus in Landestrost (8) halten, bis die Summe bezahlt ist. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Ehrenfels, Ott von

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv