Dietrich von Weitershausen, Deutschordensmeister in deutschen und welschen Landen, hat einen Tausch gemacht mit Graf Johann (II.) zu Wertheim, wie folgt: Des Ordens Kirchensatz der Pfarre zu Kembach soll dem Grafen gehören mit allen Rechten, dafür gibt er dem Orden seinen Teil am Kirchensatz der Pastorei zu Grubingen. Ferner gibt der Orden seinen Teil am Dorfe zu Waldenhausen und was er da an Gerichtszinsen, Gülten, Eigenleuten, Fasnachts- und Sommerhühnern hat dem Grafen. Solche Eigenleute des Ordens, die aus andern Dörfern an das Gericht nach Waldenhausen kamen, sollen künftig dessen überhoben sein. Ausgenommen ist auch der Eigenmann Heinrich Mengoss zu Waldenhausen. Es folgen nun die bisherigen Ordensgüter zu Waldenhausen: 65 Turnosen weniger 2 dl Zins, 9 Fasnacht- und 3 Sommerhühner zu Waldenhausen, 7 Malter und 1 Metzen (mölmetz) Korn u.1 Malter Haber, Gericht u. Eigenleute daselbst, ferner 15 dl von Holtzelin zu Reicholzheim, 25 Turnosen Zins zu Kembach, 9 1/2 Turnosen, 2 dl Zins, 1 1/2 Fastnacht- 4 Sommerhühner, 1/2 M. Korn, 1 M. Haber u. den Teil des Ordens am Zehnten zu Boxtal, ferner 9 1/2 Turnosen 2 dl Zins, 1 Fastnacht- 4 Sommerhühner u. den Ordensteil am Zehnten zu Wessental und Rauenberg uff den Berhem (Burghang?), den Zehent zu Wiebelbach, groß und klein, 10 M. Korn auf des Ordens Zehent zu Nassig, 5 M. Korn und 5 M. Haber zu Sachsenhausen auf Hentzen Goltsmids Hube. Alle diese Güter übergibt der Orden dem Grafen als freies Eigen, es stellt ihm dafür Wehrbürgen. Die müssen auf Mahnung des Grafen innerhalb 8 Tagen mit je 1 Knecht und 1 Pferd in eines Wirtes Haus zu Wertheim einreiten, das ihnen benannt wird u. dort bis zur Erledigung des Falles leisten. Verliert einer der Leistenden während der Leistung einen Knecht oder 1 Pferd, so muß er innerhalb 8 Tagen Ersatz schaffen. Eine anderweitige Bürgschaft gilt nicht als Verzugsgrund. Auf Mahnung ersetzt der Orden einen Bürgen innerhalb 4 Wochen, wenn nicht, muß der andere Bürge bis zum Ersatz leisten. Bürgen sind: Ebirhart Gundelwin und Hans von Dottenheim.