Parken vorm Neuen Schloss - Streit um Stuttgarts edelsten Parkplatz
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160171/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
1. Dezember 2016
Schöner parken geht nicht in der Landeshauptstadt: im Ehrenhof des Neuen Schlosses. Mitten in der Stadt, kostenlos für Ministeriumsmitarbeiter. Damit soll nun Schluss sein.
Er sei einer "der schönsten Plätze Europas", sagen die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat. Wenn da nur nicht die parkenden Autos wären. Autos von Beschäftigten des Wirtschafts- und des Finanzministeriums. Weg damit! sagt die grüne Gemeinderätin Anna Deparnay-Grunenberg: "Wir erwarten von den Bürgern, dass sie nicht mit dem Auto in die Stadt fahren. Das muss auch für die Leute vom Finanzministerium gelten."
Aber: die Rathaus-Grünen haben die Rechnung offenbar ohne die Wirtin des Parkplatzes - sprich: die grüne Finanzministerin - gemacht. Aus ihrem Hause heißt es lapidar: Wer bisher auf dem schönsten Platz Europas mitten in Stuttgart geparkt hat, soll das auch weiter dürfen.
Er sei einer "der schönsten Plätze Europas", sagen die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat. Wenn da nur nicht die parkenden Autos wären. Autos von Beschäftigten des Wirtschafts- und des Finanzministeriums. Weg damit! sagt die grüne Gemeinderätin Anna Deparnay-Grunenberg: "Wir erwarten von den Bürgern, dass sie nicht mit dem Auto in die Stadt fahren. Das muss auch für die Leute vom Finanzministerium gelten."
Aber: die Rathaus-Grünen haben die Rechnung offenbar ohne die Wirtin des Parkplatzes - sprich: die grüne Finanzministerin - gemacht. Aus ihrem Hause heißt es lapidar: Wer bisher auf dem schönsten Platz Europas mitten in Stuttgart geparkt hat, soll das auch weiter dürfen.
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Audio-Visuelle Medien
Deparnay-Grunenberg, Anna; Kommunalpolitikerin (Grüne), 1976-
Reinhardt, Uli; Fotograf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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