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Papst Martin V. erteilt den Dechanten von Andreas zu Köln, H. Kreuz zu Lüttich und B. M. V. zu Maastricht in Folge der Klage des Marienstifts zu Aachen den Auftrag, letzterem hinsichtlich der ihnen durch geistliche oder weltliche Fürsten, Prälaten, Edelherrn, Ritter, Gemeinden oder andere Einzelpersonen zugefügten Verluste und Beschädigungen an Besitzungen und Einkünften zu handhaben und gegen diejenigen, welche widerrechtlich Güter des Stifts an sich gerissen, vorenthalten oder sonst geschädigt, auf den Weg kirchlicher Disziplin vorzuschreiten, nötigenfalls mit Hilfe des weltlichen Arms. Datum Florentie, XVIIII Kal. Januarii, pontificatus nostri anno tercio.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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