Der von den Ständen der Provinz Preußen gemachte Antrag, den Geistlichen und Schullehrern, welche vor Ablauf von fünf Jahre ihre Stelle an einem Ort freiwillig aufgeben und zu einer Stelle an einem anderen Ort übergeben, die Verpflichtung aufzulegen, derjenigen Gemeinde, welche sie verlassen, auf Verlangen die Anzugsgebühren zu erstatten