Bischof Gottfried von Würzburg nimmt in Befolgung der (wörtlich inserierten) Bulle Papst Nikolaus V. vom 29. Januar 1447, nachdem auf seine Zitation seine Einsprache erfolgt ist, die Gründung des Karmeliterklosters vor der Stadt Heilbronn vor, unterstellt es seinem bischöflichen Schutz, begabt es mit allen Privilegien der Klöster dieses Ordens und erlässt einen Ablass für Bau und Ausschmückung des neuen Gotteshauses.