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Freiherr Erhard von Gundelfingen tut kund: Im Streit zwischen Truchseß Johannes d.A. von Waldburg und seinen Fischern zu Riedlingen auf der einen und Gf. Andreas von Sonnenberg und seinen armen Leuten zu Unlingen (Unlengen) auf der anderen Seite um ein Fischwasser an der Donau (thonow) unter Riedlingen [vgl. Dep. 30/1 T 1 Nr. 233] hat er mit Conradt Egelfing und Hans Wys, Räten zu Riedlingen, als Zusätzen der erstgen. Seite und Hans Kurtz, Ammann, und Martin Möcheln von Hailtingen als Zusätzen der zweitgen. Seite am Zinstag nach Letare [März 4] 1505 im Rathaus zu Hayingen einen Rechtstag abgehalten. Als Fürsprecher traten für die zweitgen. Seite der vornehme, weise Hans Häring, Hofschreiber zu Scheer (Schär), und für die erstgen. Partei der vornehme, weise Petter Keller, Stadtschreiber zu Riedlingen, auf. Beide Parteien führten zu der Frage, ob den Herren und Edelleuten, welche Wasser an der Donau zu Eigen haben, das gleiche Wasser auch als Altwasser zugehöre, gen. Zeugen vor [s. u.; alle Aussagen sind protokolliert]. Am nächsten Rechtstag am Montag nach St. Jörg [April 18] 1505 zu Hayingen erschien vor dem gleichen Gremium der ehrsame, weise Hans Bittrolff, Vogt zu Trauchburg (Truchpurg), als Anwalt der Erben des verst. Truchsessen Johannes [d.A.] und legte deren [inserierte] Bevollmächtigung vom Montag nach Jubilate [April 14] 1505 vor. Nach Auseinandersetzungen um ihre Gültigkeit [im einzelnen wiedergegeben] entschieden der A. und seine Zusätze, sie gelte für alle Prozeßhandlungen, und wurden wechselseitig Einreden gegen die Zeugen und ihre Aussagen vorgebracht [genau protokolliert]. Am Ausstellungstag hält der A. einen weiteren Rechtstag ab, auf welchem die Zusätze ihre schriftlichen Urteile vom Montag vor St. Katharina [November 24] 1505 und Mittwoch nach St. Matthias [Februar 25] 1506 vorlegen und diese öffentlich verlesen werden. Angesichts ihrer Zwiespältigkeit schließt sich der A. dem Urteil des Conradt Egelfing und des Hans Wys an. Zeugen der Fischer von Riedlingen: Jacob Häckle von Binzwangen, welcher ein Zinswasser von der Herrschaft Bichishausen oberhalb von Riedlingen zu Waldhausen (Walthusen) innehat; Jörg Vischer von Zwiefalten, welcher ein Zinswasser vom Abt von Zwiefalten oberhalb des Dorfes Zwiefalten gegen Zell innehat; Hans Hüser von Daugendorf (Togendorf), Knecht und Fischer des Abts von Zwiefalten; Hans Strang, Fischer zu Neufra (Nwfrau), welcher ein Zinswasser oberhalb von Riedlingen von den Herren von Gundelfingen innehat; Jacob Strang, Fischer daselbst und Inhaber eines entsprechenden Zinswassers; Michel Schwartzhans von Binzwangen, welcher ein Wasser von der Äbtissin von Heiligkreuztal (Hailigcrützstall) oberhalb von Riedlingen innehat; Michel Beck von Binzwangen, Inhaber eines entsprechenden Zinswassers; Jörg Strang, Fischer zu Altheim (Althain), welchem mit anderen zusammen ein Wasser oberhalb von Riedlingen von denen von Stotzingen geliehen ist. Zeugen der Gde. Unlingen: Hans Schüchmüller von Kanzach, welcher zu Riedlingen erzogen wurde und vier Jahre auf der Keln-Mühle unterhalb von Unlingen gesessen ist; Bakus Schmid von Heudorf (Höwdorf); Jörg Götz von Daugendorf, der bei dem verst. Petter Hundersing, gen. Schuchmacher, daselbst gedient hat; Hans Sprißler von Erisdorf; Hans Sprißler von Hailtingen; Petter Hundersing, Ammann des Kl. Zwiefalten und verwandt mit dem Fischer Bartlome Jocher von Riedlingen; Jacob Glütz von Daugendorf, verwandt mit dem Fischer Bartlome Secher von Riedlingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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