Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Bürgermeister, Rat und Gemein von Freystadt ("Fryhenstat"), nachdem sie ihm auf Weisung ("bescheit") seines Vettern und Bruders Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt Erbhuldigung geleistet und nach Inhalt eines Zettels, der ihnen vorgelesen wurde, versprochen haben, ihn und seine Erben nach dessen Tod als ihre rechten natürlichen Erbherren und Landesfürsten anzunehmen, dass er, wenn er nach Ottos Tod die Stadt einnehmen wird und sie ihm gehuldigt haben werden, alle ihre Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von Pfalzgraf Otto, dessen Vorgängern sowie Kaisern und Königen hergebracht haben, bestätigen und ihnen darüber Brief und Siegel geben wolle.