Hans Kügelin von Schnait, lange Zeit gef., weil er in den fürstlichen Wäldern zwei Stück Wild geschossen hatte, jedoch auf Bitten seiner Herren und guter Freunde freigelassen, gelobt, die ihm auferlegten nachbenannten Bedingungen zu halten und schwört U.; er benennt ferner Bürgen, die für ihn im Übertretungsfall mit 100 fl haften. Hans Kügelin musste versprechen, 10 fl Strafe zu bezahlen, nämlich 5 fl auf nächsten Joh. Bapt. [Juni 24] und 5 fl auf nächstfolgenden Martini [Nov 11] und das Waidwerk sein Leben lang zu meiden. Er versichert auch, alles verbotene Waidwerk, das er getrieben oder zu dem er Vorschub geleistet, gestanden zu haben. Bürgen: Hans Rüff, Michel Ryß, Stefan Schilling, Konrad Michelhans und Simon Denntler, alle von Schnait.
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Hans Kügelin von Schnait, lange Zeit gef., weil er in den fürstlichen Wäldern zwei Stück Wild geschossen hatte, jedoch auf Bitten seiner Herren und guter Freunde freigelassen, gelobt, die ihm auferlegten nachbenannten Bedingungen zu halten und schwört U.; er benennt ferner Bürgen, die für ihn im Übertretungsfall mit 100 fl haften. Hans Kügelin musste versprechen, 10 fl Strafe zu bezahlen, nämlich 5 fl auf nächsten Joh. Bapt. [Juni 24] und 5 fl auf nächstfolgenden Martini [Nov 11] und das Waidwerk sein Leben lang zu meiden. Er versichert auch, alles verbotene Waidwerk, das er getrieben oder zu dem er Vorschub geleistet, gestanden zu haben. Bürgen: Hans Rüff, Michel Ryß, Stefan Schilling, Konrad Michelhans und Simon Denntler, alle von Schnait.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4114
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 7. Band 7: Amt /Vogtei Rosenfeld bis Sindelfingen >> 07.04 Schorndorf, Amt >> 07.04.02 Forst Schorndorf
1507 Mai 8 (Sa vor So Vocem Jocunditatis)
Urkunden
Schaden: S. Pap. Decke abg. und besch.
Siegler: die ehrsamen, weisen Heinrich Schertlin und Martin Rösslin, beide Bm. zu Schorndorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
Siegler: die ehrsamen, weisen Heinrich Schertlin und Martin Rösslin, beide Bm. zu Schorndorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
Kügelin, Hans
Schnait : Weinstadt WN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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Namensnennung 3.0 Deutschland