Hans Kügelin von Schnait, lange Zeit gef., weil er in den fürstlichen Wäldern zwei Stück Wild geschossen hatte, jedoch auf Bitten seiner Herren und guter Freunde freigelassen, gelobt, die ihm auferlegten nachbenannten Bedingungen zu halten und schwört U.; er benennt ferner Bürgen, die für ihn im Übertretungsfall mit 100 fl haften. Hans Kügelin musste versprechen, 10 fl Strafe zu bezahlen, nämlich 5 fl auf nächsten Joh. Bapt. [Juni 24] und 5 fl auf nächstfolgenden Martini [Nov 11] und das Waidwerk sein Leben lang zu meiden. Er versichert auch, alles verbotene Waidwerk, das er getrieben oder zu dem er Vorschub geleistet, gestanden zu haben. Bürgen: Hans Rüff, Michel Ryß, Stefan Schilling, Konrad Michelhans und Simon Denntler, alle von Schnait.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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