Johannes Vleminc, Sohn des + Sanson Vleminc, und seine Frau Margarete ts Gortters [Tsgorthers ?] machen bekannt, daß sie von dem Abt und Konvent von Werden die großen und kleinen Zehnten, Pächte, Zinse, Häuser, Hofstätten und andere Rechte sowie die im Leben und Sterben fälligen Abgaben der Klosterleute erhalten haben, die zu der Kirche Zele gehören, gegen eine Zahlung von 200 rheinischen Gulden, gut von Gold und von rechten Gewicht, oder andere gleichwertige Goldmünzen, die den Herren selbst oder ihrem Boten jährlich am Sonntag Misericordias domini in Mecheln [Mechelen] ausgezahlt werden sollen. Die nach weltlichem oder geistlichem Recht möglichen Einreden sind ausgeschlossen. Die Pächter tragen alle Risiken und Kosten, die durch die Kollation der Kirchen, Altäre und durch die Einsetzung des Klöckners entstehen. Bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zahlen sie 60 Pariser Pfund, je zur Hälfte an den Grafen von Flandern und an Abt und Konvent. Sie sind zur Erstattung der Kosten in einem derartigen Fall verpflichtet. Sie übernehmen die üblichen Zahlungen an den König, Grafen, Bischof, Dekan und an die übrigen Personen, die irgendwelche Rechte haben. Sie setzen zum Pfand ihr gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen. - Es siegeln der Aussteller, seine Frau, Herr Philipp von der Couderburch [Conderburgh ?], der Ritter Johann Heyenbeke und der Knappe Johann Kerman. - Datum anno domini millesimo quadringentesimo secundo vicesimo sexta die mensis Aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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