Wimpfen: Abt Konrad und der Konvent des Klosters Schöntal vom Zisterzienserorden in der Diözese Würzburg auf der einen und Peter v. Mauer (de Mur), Probst, Johannes, Dekan, und der Konvent des Stifts zu Wimpfen auf der anderen Seite schließen einen Vergleich und bestimmen, daß das Haus im Schloß zu Wimpfen am Berg, das einst Gottfried v. Neideck (Nydecke), Kanoniker des Klosters Schöntal, bewohnte und für den Fall seines Todes seinem Kloster verschrieben hatte, nun dem Stift zu Wimpfen übereignet wird, wofür dieses dem Kloster Schöntal 60 Goldgulden zahlen soll.