Abt Johannes [II.], Prior Wilhelm und der ganze Konvent des Klosters Metten erneuern dem Andreas Fierlbeck zu Mettenufer das Leibrecht auf dem am 22. Oktober 1585 ihm verliehenen, jenseits der Donau gelegenen sog. Schwaighof [in Metten?] mit Zugehörung von fünf Tagwerk Wiesmahd in dem Seemoos [?], die mit Hans Schichtel strittig gewesen ist, und erweitern dasselbe auf seine fünf Kinder gegen Einhändigung des ihm freieigenen Fischwassers und der Sölde zu Steinkirchen mit Zustimmung und Entrichtung der schuldigen Zinse, Gülten und Zehnten sowie des Schmalzdienstes u. a.;. S: Abt Johannes [II.] von Metten; S2: Konvent zu Metten