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12. Forstämter Garmisch-Partenkirchen (Bestand)
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Staatsarchiv München (Archivtektonik) >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 6.) Landwirtschaft und Forsten, Umwelt >> Forst >> Oberförstereien (1803-1822) bzw. Forstämter älterer Ordnung (1822-1853 -1885/89), Forstamt für die Saalforste, Forstämter neuerer Ordnung, Saalforstämter (1885-2005)
1581-2001
Vorwort: I. Behördengeschichte
Forstamt ä.O. Partenkirchen (1822-1885)
Im Zuge der Reform der bayerischen Forstverwaltung 1821/22 wurde das bisherige Forstamt ä.O. Mittenwald in Partenkirchen aufgehoben (1). Die südlichen Teile von dessen Sprengel um den bisherigen Dienstsitz Partenkirchen wurden dem neu errichteten Forstamt ä.O. Partenkirchen zugeschlagen, das Reviere in Garmisch, Partenkirchen, Krün (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) und Mittenwald (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) unterhielt. Die Bewirtschaftung erfolgte durch zwei Betriebsverbände, von denen einer die berechtigungsfreien Reservatwaldungen und der andere die mit Waldrechten belasteten Berechtigungswaldungen umfasste.
Forstamt n.O. Partenkirchen (1885-1973)
Die durch die Forstreform 1885 bedingten Änderungen des Aufgabenzuschnitts und des Sprengels (siehe Forstamt n.O. Garmisch) grenzen das Forstamt n.O. Partenkirchen von der namensgleichen Behörde älterer Ordnung ab. Auch jetzt wurde der Amtsbezirk in Reviere aufgeteilt, wobei 1909 die Forstwartstelle in Partenkirchen in eine Revierförsterstelle umgewandelt und 1937 der Dienstsitz des Revierförsters in Graseck nach Partenkirchen verlegt wurde. 1944 wurde die Amtsförsterstelle Partenkirchen in eine Revierförsterstelle umgewandelt, wobei der Dienstbezirk Reintal erhalten blieb. Das Forstamt bestand in dieser Form bis zur Forstreform 1973, als es mit dem Forstamt n.O. Garmisch zum Forstamt Garmisch-Partenkirchen vereinigt wurde.
Forstamt n. O. Garmisch (1885-1973)
Die Reorganisation der Forstverwaltung 1885 hatte zur Folge, dass das bisherige Revier Garmisch des Forstamts ä.O. Partenkirchen als Forstamt n.O. Garmisch verselbständigt wurde. Die Reviereinteilung orientierte sich wie im Falle Partenkirchens an den Himmelsrichtungen Nord, Süd und - in diesem Fall - West, zudem bestanden Reviere in Griesen (Gde. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Garmisch-Partenkirchen) und Grainau (Lkr. Garmisch-Partenkirchen). 1973 erfolgte die erneute Zusammenlegung mit dem Forstamt n.O. Partenkirchen.
Forstamt n.O. Garmisch-Partenkirchen (1973-2005)
Das Forstamt entstand im Zuge der Reform von 1973 aus den ehemaligen Forstämtrn Garmisch und Partenkirchen. Das Forstamt hat seinen Sitz in einem Ende der 1960er Jahre errichteten Neubau in unmittelbarer Nähe der Partnach. 1998 erfolgte die Eingliederung des bisher selbständigen Forstamts Murnau. Dem Forstamt unterstehen die Reviere Griesen, Grainau, Farchant, Garmisch I, Garmisch II, Partenkirchen I und Partenkirchen II. Zuständig für die Verwaltung der Waldungen auf den im Forstamtssprengel zahlreich vertretenen Bundeswehrgeländen war das Bundesforstamt Stockdorf. Nach der Auflösung des Forstamts Garmisch-Partenkirchen zum 1. Juli 2005 ging die Bewirtschaftung der Reviere auf den Forstbetrieb Oberammergau über, die Betreuung der Privatwälder auf das Amt für Landwirtschaft und Forsten Schongau.
II. Bestandsgeschichte
Die im Folgenden verzeichneten Unterlagen des Teilbestands "Forstämter Garmisch-Partenkirchen" stammen aus zwei Abgaben, die im Zuge der Auflösung der bayerischen Staatsforstverwaltung im Jahr 2005 vom Forstamt Garmisch-Partenkirchen übernommen worden waren (Zugangsnummern 76/2005 und 90/2005). Die Abgaben umfassten Akten, Amtsbücher sowie Karten und Pläne des Forstamts Garmisch-Partenkirchen und dessen Funktionsvorgänger bis zurück in das frühe 19. Jahrhundert. Aus grundsätzlichen Erwägungen der Bestandsbildung wurden die Unterlagen der Provenienz Forstamt ä.O. Mittenwald in Partenkirchen entnommen und einem eigenen Teilbestand zugeordnet. Umgekehrt wurde die grundlegende Formierung des Teilbestands "Forstämter Garmisch-Partenkirchen" zum Anlass genommen, aus einer Abgabe des Forstamts Mittenwald (Zugangsnummer 33/2005) diejenigen Unterlagen herauszulösen und hier zu verzeichnen, die aufgrund ihrer Provenienz "Forstrevier Mittenwald" dem Forstamt ä.O. Partenkirchen zuzuordnen waren. Grundsätzlich wurden die Registraturen der Reviere - soweit entsprechende Unterlagen überliefert waren (2) - von den eigentlichen Forstamtsregistraturen unterschieden und rekonstruiert. Auf eine Sachgliederung wurde dabei in denjenigen Fällen verzichtet, in denen nur wenige Akten überhaupt vorliegen.
Für das Forstamt ä.O. Partenkirchen stand hinsichtlich der frühesten Registraturschicht (1822-1856) ein überlieferter, individueller Registraturplan als Hilfsmittel für die Sachgliederung zur Verfügung (3). Der darauffolgenden Registraturschicht (1856-1885) wure der "Registraturplan für die königlichen Forstämter" von 1856, ein früher Einheitsaktenplan, zugrunde gelegt. Seine Systematik folgt der Einteilung in Abteilungen (römische Ziffern), Fächer (arabische Ziffern) und Akten (arabische Ziffern). Durch Verkauf an das Rentamt Garmisch und anschließende Vernichtung sind bereits 1879 umfängliche Unterlagen dieser Registraturschicht sowie frühneuzeitlicher Akten (sog. Freisinger Registratur, zurückreichend bis 1629) vernichtet worden. Eine weitere Vernichtung von Unterlagen der Jahre 1804 bis 1899 folgte mit Genehmigung der Regierungsforstkammer 1926.
Mit der 1885 notwendig gewordenen Aufteilung des Registraturguts auf die Forstämter n.O. Partenkirchen und Garmisch ersetzten offenbar individuelle Aktenpläne die bisherige Einheitlichkeit, ohne dass einer dieser Aktenpläne archivalisch überliefert worden wäre. Für die Sachgliederung der jeweiligen Registraturschichten (1885-1951) der beiden betreffenden Forstämter wurde daher aus pragmatischen Gründen eine vom Forstamt Oberammergau stammende zeitgenössische Registraturordnung zugrunde gelegt (4). Erst mit der Einführung des Einheitsaktenplans für die Staatsforstverwaltung im Jahr 1951 wurde forstamtsübergreifend eine einheitliche Ablagesystematik durchgesetzt (5). Sie besaß auch für das Forstamt Garmisch-Partenkirchen nach 1973 Gültigkeit und bildet die Grundlage für die Ordnung der betreffenden Registraturschichten.
Soweit konservatorische Gründe nicht dagegen sprachen, wurden den Akten beiliegende Karten und Pläne in ihrem ursprünglichen Entstehungszusammenhang belassen. Andere, insbesondere großformatige Karten und Pläne im Umfang von 195 Archivalien wurden als lagerungstechnischer Selekt (unter Wahrung des Provenienzprinzips) der Plansammlung zugeordnet (Signaturen: PLS 8661, 8739-8892, 9129-9172). Dazu kommen 48 Forsthauptkarten (bearbeitete Flurkartendrucke im Maßstab 1 : 5000), die ebenfalls selektiert wurden und unter der Bestandsbezeichnung "Forsthauptkarten" mit der Angabe von Quadrant, Schicht und Reihe bestellt werden können.
Nachkassationen von nichtarchivwürdigen Unterlagen (v. a. unbearbeitete Katasterkarten sowie ca. 40 inhaltlich redundante A-Akten ohne eigene Geschäftstätigkeit) wurden im Umfang von ca. 2 lfm vorgenommen. Der Teilbestand "Forstämter Garmisch-Partenkirchen" umfasst somit gegenwärtig 1143 Archivalien im Umfang von 31,6 lfm.
Die Ordnung und Verzeichnung des Teilbestands nahmen Referendarinnen und Referendare der Vorbereitungsdiensts 2014/16 für den Einstieg in die 4. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, im Rahmen eines Praktikums vor.
Inhaltlich deckt die - früheren Kassationen zum Trotz - insgesamt dichte Überlieferung die gesamte Bandbreite forstamtlicher Aufgaben ab. Neben den in der Region traditionell wichtigen Kernbereichen der Forstwirtschaft und des Jagdwesens (einschließlich der Bekämpfung der folkloristisch verklärten Wilderei) dokumentieren die Unterlagen Infrastrukturmaßnahmen für den gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufkommenden Tourismus, namentlich die Einrichtung von Wanderwegen, Berghütten, Seilbahnen und Schiliften sowie überhaupt die Verkehrserschließung mit Straßen und Eisenbahnen (z. B. Mittenwaldbahn, Zugspitzbahn). In umweltgeschichtlicher Hinsicht sind nicht nur die Unterlagen zur Forstkultur und die ab der Mitte des 19. Jahrhunderts überlieferten Jagdergebnisse relevant, sondern ebenfalls frühzeitig einsetzende Akten über Natur- bzw. Klimaereignisse (einschließlich Waldsterben), Natur- und Landschaftsschutz sowie wissenschaftliche Forschungsarbeiten aus diesen Bereichen.
Hinsichtlich der Benützung sind, insbesondere bei der Provenienz "Forstamt Garmisch-Partenkirchen", noch Schutzfristen (allgemeine und personenbezogene Schutzfrist) zu berücksichtigen. Diese wurden soweit möglich bei den betreffenden Verzeichnungseinheiten angegeben.
Hinzuweisen ist noch auf frühere Abgaben, die unter der Bezeichnung der jeweiligen Abgabebehörde verzeichnet sind:
FA Faszikel 626-633 (Abg. Forstamt n.O. Partenkirchen 1887)
FA Faszikel 968-970 (Abg. Forstamt n.O. Partenkirchen 1922)
FA 339-808 (Abg. Forstamt n.O. Partenkirchen 1966)
FA 3837-3920 (Abg. Forstamt n.O. Garmisch ca. 1955)
22. Mai 2015
Dr. Michael Unger
Fußnoten:
(1) Zu dessen Überlieferung siehe das Findbuch "Forstamt Mittenwald in Partenkirchen".
(2) Es fehlen Unterlagen namentlich der jüngeren Reviere ab 1885. Inwieweit sich diese noch in den Abgaben anderer Forstämter befinden, muss deren Erschließung ergeben.
(3) Vgl. Daniel Burger: Die Staatsforstverwaltung in Oberbayern 1804-2005 (unveröffentlicht), S. 258f.
(4) Vgl. ebd. S. 266.
(5) Vgl. ebd. S. 267.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.