Ein und andere mit dem Grafen Christian Ernst zu Pappenheim vom Grafen von Hohenlohe-Kirchberg gewechselte Schreiben, absonderlich aber wie erst hochermeldter Graf noch in Lebzeiten in futurum mortis eventum die Vormundschaft über die hinterlassende Söhne übertragen und nach dem erfolgten seligen Todesfall die hochgräfliche Witwe sich daran halten wollen, so aber nochmals unter Allegierung vieler wichtigen Hindernissen in einem Antwortschreiben vom Grafen von Hohenlohe-Kirchberg deprecieret worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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