Kläger: Johann Moller, Domherr zu Hamburg, als Vormund der Kinder Johann und Catharina Moller aus seiner ersten Ehe mit Anna Oldehorst in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Diederich von Eitzen, Ratsherr, Daniel von Eitzen, Albert Hackmann (der Jüngere) und Heinrich von Spreckelsen, Bürger zu Hamburg, sämtlich als Erben des Bürgermeisters Albert Hackmann in Hamburg (Beklagte).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes und schriftliche Prozessführung in einem Streit um die ohne Bestellung von Vormündern vollzogene Abteilung der Kinder aus der ersten Ehe der Catharina Thode mit dem Kaufmann Franz Oldehorst vor ihrer Heirat mit dem späteren Bürgermeister Albert Hackmann und um entsprechende Erbschaftsforderungen der Kläger gegen die Beklagten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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