Vor dem Offizial zu Münster verkaufen Heydenrick van der Wyck und Ehefrau Fye dem Domdechanten und Kapitel zu Münster ihre Güter Kukinck, Lehngut des Bischofs von Münster, und Verspoll, freies Gut, im Kirchspiel Roxler, Brockbauerschaft, ausgenommen die Magd Stine, die sich die Verkäufer vorbehalten. Die Verkäufer setzen ihre Rente von 25 Goldgulden aus der Siegelkammer als Unterpfand. Siegelankündigung des Offizials und Verkäufers. Zeugen: Jacobus Borchgrevynck, Johannes Adelinck, Klercke und Diener des Hofs. Feria tercia post Katherine virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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