Eberhard von Gemmingen der Ältere zu Bürg am Kocher bekundet, dass er, nachdem er dem Bischof Friedrich zu Würzburg 8000 Gulden Kapital Landeswährung in Franken zu einem jährlichen Zins von 400 Gulden auf zwanzig Jahre geliehen und dieser ihm dafür alle seine Einkünfte in den Dörfern Sachsenheim (Sachsen), Bühler (Büler), Münster, Hundsbach und Wernfeld (Wernvelt), alle im Amt Homburg (Hohenberg) an der Wern (Wehren), mit Ausnahme der geistlichen Jurisdiktion sowie aller landesherrlichen Gerechtsame zu Unterpfand verschrieben hat, zugesagt hat, nach Rückzahlung des Kapitals das Unterpfand wieder freizustellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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