Hans Schopp von Mergelstetten [Gde. Heidenheim], wegen Ungerhorsams und geäußerter Drohworte zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten seiner Freunde und Kinder aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, seine Atzung und sonstige Kosten sowie 5 fl Strafgeld zu bezahlen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 2 Bürgen und schwört U.- Bü.: Die bescheidenen Xander Schop von Heudorf [Gde. Herbrechtinge, Kr. Heidenheim] und Veit Erhart von Schnaitheim [Gde. Heidenheim]

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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