Regierung Arnsberg / Einbürgerungen, Namensänderungen, Optionen (Bestand)
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K 101 K 101,04
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.2. Bezirksregierungen >> 3.1.2.1. Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg
1811-1996
K 101,03: Namensänderungen 1811-1979, K 101,04: Optionen 1921-1936, K 101,05: Einbürgerungen 1922-1996.
Bestandsgeschichte: Die Entscheidung über den Antrag auf Einbürgerung lag lange beim Regierungspräsidenten. Bis 1973 wurden die Akten nach der Entscheidung an die jeweilige Kreis- bzw. Ortsbehörde (Antragstellung dort) zurückgegeben. Diese Akten mussten auf Erlass des Innenministers gesammelt an die damaligen Staatsarchive in NRW abgegeben werden (heute Bestände K 402-K 449). Immer mehr Zuständigkeiten gingen an die Kommunen über. Seit 1990 sind die Kommunen für die Anspruchseinbürgerungen zuständig, seit 2008 auch vollständig für die Ermessenseinbürgerungen. Die Zuständigkeit für Namensänderungen liegt seit 1980 ebenfalls bei den Kommunen.
Form und Inhalt: In diesem Findbuch befinden sich die überlieferten General- und Einzelfallakten der 1922 zur Option aufgerufenen Einwohner des Regierungsbezirks Arnsberg. Mit Option ist die Abgabe einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung über die Wahl einer Staatsangehörigkeit gemeint, die sofort eintritt und keines Einbürgerungsaktes bedarf.
Die hier überlieferten Optionen sind eine Folge der Artikel 85, 91 und 106 des Versailler Vertrags. Darin wurde den ehemaligen Reichsangehörigen, die ihren Wohnsitz auf den Polen oder der Tschechoslowakei zuerkannten Gebieten hatten (also auch die ehemals Freie Stadt Danzig), automatisch die polnische bzw. tschechoslowakische Staatsangehörigkeit zugesprochen. Gleichzeitig wurde mit Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsbeginn (also 1922) den über 18 Jahre alten Bewohnern der beiden Staatsteile ein Optionsrecht eingeräumt. Konkret waren dabei Polen deutscher Reichsangehörigkeit, die in Deutschland ihren Wohnsitz hatten, berechtigt, für die polnische Staatsangehörigkeit zu optieren und anders herum. Allen Personen, die von dem Optionsrecht Gebrauch machten, stand es frei, innerhalb von zwölf Monaten ihren Wohnsitz in den Staat zu verlegen, für den sie optiert hatten.
In diesem Findbuch sind insgesamt 9420 (dünne) Einzelfallakten mit Optionserklärungen enthalten. Davon haben etwa zwei Drittel der Personen für Deutschland (D) und ein Drittel für Polen (P) optiert. Die Einzelfallakten wurden 1964 durch den Angestellten Klossok alphabetisch geordnet und verzeichnet. Im November 2009 fand die Retrokonversion des analogen Findbuchs statt. Neben den Einzelfallakten sind in diesem Findbuch 18 Generalakten zu den Optionsverfahren verzeichnet, die im ehemaligen Dezernat I 8 der Regierung Arnsberg erwachsen sind und 2013 aus dem Findbuch K 101,02/Regierung Arnsberg - Ordnungsrechtliche- und Staatshoheitsangelegenheiten in dieses Findbuch überführt wurden, um die Akten zu den Optionsverfahren hier zu bündeln. Die Laufzeit der Akten umfasst den Zeitraum 1921-1934, wobei der überwiegende Teil aus den 1922 entstandenen Einzelfallakten besteht. Die allgemeinen und personenbezogenen Schutzfristen sind abgelaufen, so dass die Akten ohne Einschränkungen für die Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Münster, Februar 2020
Cordula Rehr
Bestandsgeschichte: Die Entscheidung über den Antrag auf Einbürgerung lag lange beim Regierungspräsidenten. Bis 1973 wurden die Akten nach der Entscheidung an die jeweilige Kreis- bzw. Ortsbehörde (Antragstellung dort) zurückgegeben. Diese Akten mussten auf Erlass des Innenministers gesammelt an die damaligen Staatsarchive in NRW abgegeben werden (heute Bestände K 402-K 449). Immer mehr Zuständigkeiten gingen an die Kommunen über. Seit 1990 sind die Kommunen für die Anspruchseinbürgerungen zuständig, seit 2008 auch vollständig für die Ermessenseinbürgerungen. Die Zuständigkeit für Namensänderungen liegt seit 1980 ebenfalls bei den Kommunen.
Form und Inhalt: In diesem Findbuch befinden sich die überlieferten General- und Einzelfallakten der 1922 zur Option aufgerufenen Einwohner des Regierungsbezirks Arnsberg. Mit Option ist die Abgabe einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung über die Wahl einer Staatsangehörigkeit gemeint, die sofort eintritt und keines Einbürgerungsaktes bedarf.
Die hier überlieferten Optionen sind eine Folge der Artikel 85, 91 und 106 des Versailler Vertrags. Darin wurde den ehemaligen Reichsangehörigen, die ihren Wohnsitz auf den Polen oder der Tschechoslowakei zuerkannten Gebieten hatten (also auch die ehemals Freie Stadt Danzig), automatisch die polnische bzw. tschechoslowakische Staatsangehörigkeit zugesprochen. Gleichzeitig wurde mit Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsbeginn (also 1922) den über 18 Jahre alten Bewohnern der beiden Staatsteile ein Optionsrecht eingeräumt. Konkret waren dabei Polen deutscher Reichsangehörigkeit, die in Deutschland ihren Wohnsitz hatten, berechtigt, für die polnische Staatsangehörigkeit zu optieren und anders herum. Allen Personen, die von dem Optionsrecht Gebrauch machten, stand es frei, innerhalb von zwölf Monaten ihren Wohnsitz in den Staat zu verlegen, für den sie optiert hatten.
In diesem Findbuch sind insgesamt 9420 (dünne) Einzelfallakten mit Optionserklärungen enthalten. Davon haben etwa zwei Drittel der Personen für Deutschland (D) und ein Drittel für Polen (P) optiert. Die Einzelfallakten wurden 1964 durch den Angestellten Klossok alphabetisch geordnet und verzeichnet. Im November 2009 fand die Retrokonversion des analogen Findbuchs statt. Neben den Einzelfallakten sind in diesem Findbuch 18 Generalakten zu den Optionsverfahren verzeichnet, die im ehemaligen Dezernat I 8 der Regierung Arnsberg erwachsen sind und 2013 aus dem Findbuch K 101,02/Regierung Arnsberg - Ordnungsrechtliche- und Staatshoheitsangelegenheiten in dieses Findbuch überführt wurden, um die Akten zu den Optionsverfahren hier zu bündeln. Die Laufzeit der Akten umfasst den Zeitraum 1921-1934, wobei der überwiegende Teil aus den 1922 entstandenen Einzelfallakten besteht. Die allgemeinen und personenbezogenen Schutzfristen sind abgelaufen, so dass die Akten ohne Einschränkungen für die Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Münster, Februar 2020
Cordula Rehr
ca. 18.480 Akten, Findbücher K 101,03 bis K 101,05.; 20.757 Akten, Findbücher K 101,03 bis K 101,05.
Bestand
German
Lippelt, Helmut, ”Politische Sanierung“. Zur deutschen Politik gegenüber Polen 1925/26, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 19. Jahrgang, 4. Heft (1971), S. 323-373; Rolf Grawert, Staat und Staatsangehörigkeit. Verfassungsgeschichtliche Untersuchung zur Entstehung der Staatsangehörigkeit, Berlin 1973; Michael Wagner-Kern, Staat und Namensänderung. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, 35), Tübingen 2002; Helmut Schraven, Einbürgerungsakten der Bezirksregierungen, kreisfreien Städte und Kreise, in: Jens Heckl (Hg.), Unbekannte Quellen: "Massenakten" des 20. Jahrhunderts (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 32), Düsseldorf 2010, S. 15-21.
Schätzel, Walter: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Kommentar zu dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, den Staatsangehörigkeitsbestimmungen der Verfassungen und der Saarüberleitung und den Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzen vom 22. Februar 1955 und 17. Mai 1956, 2. Aufl, Berlin 1958.
Lippelt, Helmut: "Politische Sanierung". Zur deutschen Politik gegenüber Polen 1925/26, in: Rothfeld, Hans und Theodor Eschenburg (Hrsg.): Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 19. Jahrgang, 4. Heft, Stuttgart 1971, S. 323-373.
Schätzel, Walter: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Kommentar zu dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, den Staatsangehörigkeitsbestimmungen der Verfassungen und der Saarüberleitung und den Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzen vom 22. Februar 1955 und 17. Mai 1956, 2. Aufl, Berlin 1958.
Lippelt, Helmut: "Politische Sanierung". Zur deutschen Politik gegenüber Polen 1925/26, in: Rothfeld, Hans und Theodor Eschenburg (Hrsg.): Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 19. Jahrgang, 4. Heft, Stuttgart 1971, S. 323-373.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
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