Heinrich von Gansrade verbürgt sich dafür, dass die Kinder seines Bruders Frederich von Gonsrade, denen der diesem gehörige Teil an der "Steynen Molen" bei Obernburg zwischen der Stadt und dem Main, auf dem dieser in zwei Urkunden an Dechant und Kapitel zu Aschaffenburg einmal 12 Malter, das andere mal 5 Malter Korn verschrieben hatte, "zu einer hand erstorben" ist, sobald diese mündig werden, den Verkauf bestätigen. In diesem Fall soll er der Bürgschaft ledig sein und ihm diese Urkunde wieder ausgehändigt werden.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg