Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Hans von Sickingen, Ritter, Schloßböckelheim (das slos Burckbeckelnheym) mit den Städten und Dörfern Sobernheim, Monzingen und dem Dorf Böckelheim mit Zugehörungen pfandweise von ihm innehatte und Philipp nunmehr die Pfandschaft gelöst hat. Der Pfalzgraf verspricht, in der Sache des Kaufs gegen Hans und dessen Erben alle Ansprachen und Forderungen auf ewig abgestellt zu haben.