Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Hans von Sickingen, Ritter, Schloßböckelheim (das slos Burckbeckelnheym) mit den Städten und Dörfern Sobernheim, Monzingen und dem Dorf Böckelheim mit Zugehörungen pfandweise von ihm innehatte und Philipp nunmehr die Pfandschaft gelöst hat. Der Pfalzgraf verspricht, in der Sache des Kaufs gegen Hans und dessen Erben alle Ansprachen und Forderungen auf ewig abgestellt zu haben.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Hans von Sickingen, Ritter, Schloßböckelheim (das slos Burckbeckelnheym) mit den Städten und Dörfern Sobernheim, Monzingen und dem Dorf Böckelheim mit Zugehörungen pfandweise von ihm innehatte und Philipp nunmehr die Pfandschaft gelöst hat. Der Pfalzgraf verspricht, in der Sache des Kaufs gegen Hans und dessen Erben alle Ansprachen und Forderungen auf ewig abgestellt zu haben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 640
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1498 Mai 8 (dinstags nach jubilate)
fol. 459r-459v [alt: 401r-401v]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie sich myn gnedigster herr gegen herrn Hansen von Sickingen verschrybt nach dem syn gnad das ampt Beckelnheym geloßt das syn gnad herr Hannßen solichs kauffs halb und wes sich darunder begeben hinfur ewiglich anspruch und forderung erlassen woll".
Sickingen, Hans VI. von; Ritter, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, ux. Margarethe von Bubenhofen, erw. 1467, -1518
Bad Sobernheim KH
Monzingen KH
Schloßböckelheim KH
Schloßböckelheim KH; Burg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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