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Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz: Gleichbehandlung von Mann und Frau am Arbeitsplatz.- Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz
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BArch B 149 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung >> B 149 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung >> Aktenplan (Teilaktenplan) bis 1984 (HG 3): Arbeitsrecht, Arbeitsschutz >> Allgemeine Angelegenheiten des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; Gesetze und allgemeine Rechtsgrundlagen zum Arbeitsrecht und Arbeitsschutz; Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten (30) >> Allgemeine Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts, arbeitsrechtliche Gesetze und Verordnungen (302) >> Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) >> Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: III a 7 (1986)