Ludwig von der Neuerburg bekennt für sich und seine Erben, daß ihm Graf Dietrich und Junggraf Johann zu Manderscheid und Blankenheim als Vormünder der Kinder seines Herrn [Georg], Graf zu Virneburg, für diese und den (å) Graf Wilhelm zu Virneburg eine von dem letzteren aufgenommene Schuldsumme, die Matthias (Thiß) von Grümmelscheid, Schultheiß zu Neuerburg, zuvor aufgebracht hatte, zurückbezahlt haben und daß sie ferner das Gut buwermans erbe in Weidingen (Widich) und den Hof Affeltere, für den jährlich 3 Gulden zu 24 Weißpfennigen wie in Neuerburg gang und gäbe zu entrichten sind, ausweislich der ihm ausgehändigten Urkunden verliehen haben. Er dankt dafür und erklärt die genannte Schuld für getilgt, nicht jedoch eine Summe, die ihm die verwitwete Junggräfin von Virneburg noch schuldet und worüber er eine Urkunde besitzt. Er bittet den Wilhelm Feuchel, Schöffe zu Neuerburg, um sein Siegel. Sr.: Wilhelm Feuchel. Ausf. Perg., schadhaft (rest. 1991) - Sg. anh. - Rv. - Georg erschlossen aus Rv.