A: Georg Schaller, Bürger zu Nürnberg. S: Stadt Nürnberg. Betreff:
Testament. Die einzelnen Bestimmungen lauten: 1) Man soll seinen Leib im
Grab seiner Eltern und Vorfahren bei St. Egidien in Nürnberg bestatten und
sein Begräbnis mit 37 gesungenen Vigilien und Seelmessen begehen, wobei zu
jedem Begängnis 30 Priester von außerhalb des Klosters, die an diesem Tag zu
St. Egidien die Messe lesen, bestellt werden sollen. 2) Zu jedem Begängnis
sollen die Vormünder des Testaments dem Konvent zu St. Egidien um 3 Gulden
Fische kaufen und jedem Priester und Bruder eine Maß guten fränkischen Weins
und eine Pfennigsemmel geben. 3) Zuerst soll man aus seiner nachgelassenen
Habe seine Schulden bezahlen, so dass er nichts schuldig bleibt. 4) Als
nächstes sollen die Vormünder von seiner nachgelassenen Habe das Wachs
kaufen, das man zu seinen Begängnissen braucht, und davon nach dem
Dreissigsten eine Wandelkerze, 2 Stabkerzen und einen Gulden rhein. an das
St.Nikolaus-Gotteshaus in Mengeldorf (Mögeldorf, Stadt Nürnberg), dann eine
Wandelkerze und 2 Stabkerzen in die Pfarrkirche zu Tettelbach ´in Franken am
Main´ (Dettelbach, Lkr. Kitzingen) und schließlich eine Wandelkerze und 2
Stabkerzen in das neue Spital zu Dettelbach geben. Die noch übrigen Kerzen
vermacht er armen Gotteshäusern, die ihrer bedürfen. 5) Zu seinem
Dreissigsten sollen die Vormünder jedem Bruder und jeder Schwester der vier
Orden, von St. Katharina, von St. Clara und bei den Kartäusern, alle in der
Stadt Nürnberg, sowie des Frauenklosters zu Billnreut (Pillenreuth, Lkr.
Schwabach) eine Maß guten fränkischen Weins und eine Pfennigsemmel reichen
und jedem der genannten Klöster für 3 Gulden Fische kaufen. 6) Des weiteren
vermacht er zu seinem Dreissigsten jedem armen Menschen in den zwei
Spitälern, den vier Siechköbeln und bei den Zwölfbrüdern eine Maß guten
fränkischen Weins und eine Pfennigsemmel. Auch sollen die armen Leute ein
Seelbad haben und soll man jedem, der mannbar ist, nicht aber den Kindern,
die gebadet haben, 2 Pfennige für eine Maß Bier geben. 7) Zum Bau des neuen
Spitals in Nürnberg vermacht er 30 Gulden. 8) Zum Goldenen Trunk vermacht er
dem neuen Spital 30 Gulden. 9) Dem Reichalmosen vermacht er 30 Gulden. 10)
Dem Almosen, das man den Sondersiechen in der Karwoche zu geben pflegt,
vermacht er 30 Gulden. Diese soll man den Pflegern des Almosens geben, damit
die Zinsen des Almosens davon gebessert werden. 11) Jedem der zwei Spitäler
zu St. Martha und zum Hl. Kreuz vermacht er 10 Gulden. 12) Jedem der vier
Siechköbel vermacht er 4 Gulden. 13) Dem Kloster Gnadenberg vermacht er 25
Gulden zum Kauf des Trinkweins. 14) Dem neu gestifteten Spital in Dettelbach
am Main vermacht er 50 Gulden für einen ewigen Jahrtag mit gesungener Vigil
und Seelmesse, den die Vormünder ordentlich bestellen sollen. 15) Die
Vormünder sollen frommen Priestern je eine Wallfahrt nach Rom, nach Aachen,
nach Einsiedeln und nach Birckling (Birklingen, Lkr. Scheinfeld) ausrichten
lassen, wobei man den letzten drei Gotteshäusern U. L. Frau jeweils einen
Gulden rhein. geben soll und die Priester unterwegs etliche Messen zu seinem
und aller Christgläubigen Seelenheil halten sollen. 16) Zu den 80 Gulden,
die A zum Kauf eines Jahrtags bei St. Egidien seinen Vormündern schon
gegeben hat, der aber wegen ´Minderung des Geldes´ nicht hat vollzogen
werden können, gibt er nochmals 40 Gulden, damit die Vormünder den Jahrtag
mit Rat und Wissen seiner Brüder und Schwäger bestellen können. 17) Nach
seinem Tod sollen 2000 Seelmessen zu Trost und Hilfe seiner und aller
Christgläubigen Seelen gelesen werden. 18) Seinem Bruder Sebold Schaller
vermacht er den vierten Teil der nachgelassenen Habe seines verst. Bruders
Hans Schaller, soweit diese A von Rechts wegen zusteht, sowie 200 Gulden
rhein. von seiner eigenen Habe und einen silbernen, vergoldeten Gabkopf, der
sich in einer Eichentruhe im Gewölbe des Hauses seines Schwagers Sebold
Baumgartner befindet. 19) Kaspar Baumgartner, dem Sohn seiner verst.
Schwester Katharina, Frau des Sebold Baumgartner, vermacht er 60 Gulden. 20)
Seiner Muhme Katharina, Frau des Martin Wagner, vermacht er 70 Gulden rhein.
21) Dem jungen Sebold Erckel, dem Sohn seiner verst. Schwester, vermacht er
30 Gulden rhein. 22) Dem Hans Egen, Sohn seiner verst. Schwester Barbara,
Frau des Bartholomäus Egen, vermacht er 60 Gulden rhein. 23) Mit der
Bezahlung der genannten Geldlegate an seine Verwandten sollen seine
Vormünder ein Jahr Zeit haben, damit sie seine Güter in gutem Wert verkaufen
können. 24) Seiner Muhme Barbara, Witwe des Sebold Pewrl, vermacht er 50
Gulden, damit sie Gott für ihn bitte. 25) Seinem Schwager Michael Hiltprand
zu Dettelbach vermacht er 40 Gulden für die Mühe, die er als einer der
Vormünder seines Geschäfts haben wird, sowie für die Mühe, die er schon
bisher in seinen Angelegenheiten gehabt hat. 26) Seine ganze übrige Habe
soll man in zwei gleiche Teile teilen und den einen Teil hausarmen Leuten im
Land zu Franken zu Hilfe und Trost seiner und aller Christgläubigen Seelen
geben, jedoch so, dass niemand mehr als einen halben Gulden erhält, damit
umso mehr Leute davon erfreut und begabt werden können, und den anderen
halben Teil ebenfalls hausarmen Leuten in Nürnberg und auf dem Land um
Nürnberg. 27) Zu Vormündern seines Geschäfts bestimmt er Hieronymus
Schürstab, Hans Schonbach und Berthold Deichsler, alle Bürger zu Nürnberg,
sowie seinen oben genannten Schwager Michael Hiltprand, Bürger zu
Dettelbach. 28) Jedem der Vormünder mit Ausnahme seines Schwagers vermacht
er ein Kleinod im Wert von 16 Gulden oder ersatzweise 16 Gulden rhein.
Zeugen: Hans Rappolt und Jorg Koppel.