Die Brüder und Vettern von Sachsenheim Hans, Reinhard, Sohn Bernhards (+), Konrad und dessen Sohn Konrad verpflichten sich, auch für alle ihre Erben, gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der ihnen ihr Schloss Neuhaus wiedergegeben hat, das ihnen von Wiprecht von [Massenbach-]Neuhaus entrissen worden war, dass sie den Pfalzgrafen, sein Land und seine Leute sowie die von ihm Beschirmten niemals bekriegen oder schädigen werden, sei es mit oder ohne Fehde. Auch alle, die sie zu Neuhaus enthalten und hausen, sollen verpflichtet sein, gleichermaßen zu handeln. Die Aussteller haben die Zustimmung Graf Ulrichs V. von Württemberg, von dem das Schloss zu Lehen rührt, zu dieser Verschreibung eingeholt.