Es handelt sich bei diesem Prozeß um die Wiederaufnahme eines bereits 1688, kurz vor der Besetzung Speyers durch die Franzosen, am RKG eingeführten Prozesses (s. Beilagen). Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 22. Juli 1688, wonach ein Urteil desselben Gerichts vom 18. Nov. 1655 in Sachen Johann Henrich von Vlatten ./. Gerhardina von Franckeshoven, Witwe des Arnold Henrich von Wevorden zu Drove und Mutter des Hans (Johann) Werner von Wevorden, des 1. Gatten der Appellantin, seine Rechtsgültigkeit behalten soll. Demnach sollen die nunmehrigen Appellaten durch die Beamten zu Nörvenich (Kr. Düren) in das Haus Schloßberg eingewiesen werden. Die Gegenforderung der Anna Elisabeth von Anstel an Johann Henrich von Vlatten zu Froitzheim bzgl. einer Rückzahlung ihrer 5300 Rtlr. Dotalgelder soll in einem separaten Prozeß verhandelt werden. Vgl. dazu und zum Hintergrund dieses Prozesses RKG 1980 (G 391/1291).
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Es handelt sich bei diesem Prozeß um die Wiederaufnahme eines bereits 1688, kurz vor der Besetzung Speyers durch die Franzosen, am RKG eingeführten Prozesses (s. Beilagen). Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 22. Juli 1688, wonach ein Urteil desselben Gerichts vom 18. Nov. 1655 in Sachen Johann Henrich von Vlatten ./. Gerhardina von Franckeshoven, Witwe des Arnold Henrich von Wevorden zu Drove und Mutter des Hans (Johann) Werner von Wevorden, des 1. Gatten der Appellantin, seine Rechtsgültigkeit behalten soll. Demnach sollen die nunmehrigen Appellaten durch die Beamten zu Nörvenich (Kr. Düren) in das Haus Schloßberg eingewiesen werden. Die Gegenforderung der Anna Elisabeth von Anstel an Johann Henrich von Vlatten zu Froitzheim bzgl. einer Rückzahlung ihrer 5300 Rtlr. Dotalgelder soll in einem separaten Prozeß verhandelt werden. Vgl. dazu und zum Hintergrund dieses Prozesses RKG 1980 (G 391/1291).
AA 0627, 1981 - G -/-
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1693 - 1743 (1609 - 1700)
Enthaeltvermerke: Kläger: Henrich Alexander von Gevertzhan namens seiner Gattin Anna Elisabeth von Anstel, verwitwete von Wevorden zu Drove (Kr. Düren) und verwitwete von Boecop zu Birgel (Kr. Düren) Beklagter: Gebrüder Johann Hermann, jül. Erbschenk, und Johann Henrich (Jakob Henrich) von Vlatten zu Froitzheim (Kr. Düren) Prokuratoren (Kl.): Dr. (Juris consultus) Franz Henrich Krebs 1693 - Subst.: Lic. Roleman Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen [1686] 1694 - Subst.: Lic. Johann Adam Rollman [1691] 1694 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Regierung (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf (? - 1688) - 2. RKG 1693 - 1743 (1609 - 1700) Beweismittel: Ehevertrag von 1609 zwischen Reinhard von Vlatten zu Froitzheim, jül. Erbschenken, Sohn der Eheleute Johann von Vlatten und Heilwig von Turck, und Cäcilia von Wevorden, Tochter des Johann Degenhard von Wevorden zu Drove und der Maria von Wevorden (Wevordt) (Q 9). Urteil der jül. Hofkanzlei vom 18. Nov. 1655 (Q 10). Auszug aus dem Testament der Beatrice von Birgel, Witwe des Johann von Wevorden zu Drove und Mutter von Cäcilia, Anna und Arnold Henrich von Wevorden, von 1619 (Q 12). Genealogisches Schema der Nachkommen des Johann Degenhard von Wevorden (in Q 14). Auszug aus dem Ehevertrag von 1657 zwischen Hans Werner von Wevorden zu Drove und Anna Elisabeth von Anstel zu Holtorp (Q 15). Quittungen von 1662 und 1663 (Q 16). Vergleich von 1682 zwischen den Gebrüdern von Vlatten und Anna Elisabeth von Anstel (Q 18). Verzeichnis der jährlichen Einkünfte der Herrschaft Drove 1681 (Q 21, 37). Immissionsprotokoll von 1688 (Q 24). RKG- „Mandatum attentatorum revocatorium sine clausula“ vom 26. Mai 1700 (Q 38). RKG-(Bei-)Urteil vom 23. März 1694 (Prot.). Beschreibung: 2,5 cm, 125 Bl., lose; Q 1 - 30, 32 - 40, 18 Beilagen von 1688, es fehlt Q 31*. Die Aktenstücke dieses Prozesses befanden sich irrtümlich in RKG 1980 (G 391/1291). Zu diesem Prozeß gehören inhaltlich 18 Aktenstücke eines 1688 am RKG eingeführten Prozesses in derselben Sache, die ebenfalls in RKG 1980 (G 391/1291) lagen, jetzt aber als Beilagen an das Ende dieses Prozesses gelegt worden sind.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:20 MESZ