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Niederschrift zur Erbteilung unter den Kindern des t Wilhelm von Eyll: Arnt, Vinzens und Kornelie von Eyll. Die Schuld des Arnt von Bocholt steht noch offen, Arnt von Eyl soll sich beim Herrn von Horne (? Hoernue) mit Unterstützung der Frau von Horne und der Frau von Moers "versuyken", es folgt eine detaillierte Aufstellung (darin insbesonders für Kleidung der Nichten des Wilhelm von Eyl), die bei der Aufteilung berücksichtigt werden soll..

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